
Neuheit: Validierung der Leistungen durch Ihre Haushaltshilfen
Ab dem 1. Juni müssen Arbeitnehmer die von ihrem anerkannten Unternehmen erfassten Leistungen validieren. Ebenso wird diese Validierung erforderlich sein, wenn Sie eine von Ihrem Arbeitnehmer erfasste Leistung korrigieren.