Wie erreicht man die Vergütung elektronischer Dienstleistungsschecks?
Wie beantragt man die Vergütung elektronischer Dienstleistungsschecks? In diesem Artikel beschreiben wir zwei mögliche Einreichungsverfahren und die Bedingungen der Erstattung.
Einreichung durch manuelle Eingabe
Geben Sie manuell die Einreichung der validierten und bestätigten elektronischen Leistungen mit gültigen Dienstleistungsschecks in Ihrem Gesicherten Bereich ein. Verfahren Sie wie folgt:
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Loggen Sie sich in Ihren Gesicherten Bereich ein;
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2
Klicken Sie auf „Einreichungen“;
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3
Klicken Sie auf „Elektronisch“;
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4
Klicken Sie auf „Einreichung eingeben“;
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5
Legen Sie die Suchkriterien fest;
(Rückerstattungszentrum, Monat).
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Wählen Sie die betreffenden Leistungen aus;
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7
Fügen Sie eine externe Referenz hinzu;
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Klicken Sie auf „Einreichung anlegen“.
Automatische Einreichung
In diesem Fall erfolgt die Einreichung elektronischer Dienstleistungsschecks automatisch, indem sie täglich, einmal pro Woche oder einmal pro Monat automatisch eingegeben werden. So wird die automatische Einreichung aktiviert:
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Loggen Sie sich in Ihren Gesicherten Bereich ein
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2
Klicken Sie auf „Einreichungen“;
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3
Klicken Sie auf „Meine automatischen Einreichungen verwalten“;
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4
Die Parameter anpassen : keine, täglich, wöchentlich oder einmal pro Monat;
Wenn Sie „Wöchentlich“ eingestellt haben, wählen Sie einen Wochentag.
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5
Klicken Sie auf „Speichern“.
Jetzt wird eine Nachricht angezeigt und Sie werden darüber informiert, dass die Änderungen erfolgreich gespeichert wurden.
Die Bedingungen der Erstattung
Um Dienstleistungsschecks vergüten zu lassen:
- müssen Sie einen Erstattungsantrag über Ihren Gesicherten Bereich an Pluxee richten.
- semüsn sie für Ihr zugelassenes Unternehmen gültig sein (es muss von der Region, die die Schecks ausgibt, zugelassen sein).
- müssen sie gültig sein. Die Gültigkeitsdauer der Dienstleistungsschecks für ein zugelassenes Unternehmen beträgt:
- In Brüssel: 7 Monate.
- In der Wallonie: 10 Monate.
- In Flandern:
- 9 Monate bei Dienstleistungsschecks, die vor dem 1. März 2019 bestellt wurden.
- 13 Monate bei Dienstleistungsschecks, die nach dem 1. März 2019 bestellt wurden.
Wenn Ihre Einreichung elektronischer Dienstleistungsschecks ordnungsgemäß erfolgt ist, nehmen wir die Erstattung innerhalb von 2 vor.
- Individuell: Für jede Einreichung erfolgt eine individuelle Rückerstattung. 1 Einreichung = 1 Rückerstattung
- Info: Bitte beachten Sie, dass eine Einreichung mehrere Rückerstattungen nach sich ziehen kann, wenn sich darunter noch zu genehmigende Dienstleistungsschecks befinden
- Gruppe: Alle Rückerstattungen erfolgen im Rahmen einer Überweisung (die Beträge werden addiert). Eine einzige Rückerstattung für alle Einreichungen an einem festen Datum.
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Melden Sie sich in Ihrem Gesicherten Bereich an;
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2
Öffnen Sie „Einreichungen“ und anschließend „Rückerstattungen“;
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3
Klicken Sie auf „Präferenzen Rückerstattung“;
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4
Wählen Sie die Art der von Ihnen gewünschten Rückerstattung (individuell oder Gruppe).
Individuelle oder Gruppenrückerstattung
Sie können die Art der von Ihnen gewünschten Rückerstattung einstellen (individuell oder Gruppe):
Hilfe
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Telefon
Telefonisch unter 02/547.54.93Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
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