Außergewöhnliche Rückerstattung abgelaufener Dienstleistungsschecks
Aufgrund von Zustellungsverzögerungen infolge der jüngsten Poststreiks wird eine außergewöhnliche Maßnahme zur Rückerstattung abgelaufener Dienstleistungsschecks eingeführt.
Wenn Dienstleistungsschecks mit einem Gültigkeitsdatum vom 31.03.2026 oder 30.04.2026 wegen Ablaufs abgelehnt werden, kann ausnahmsweise eine Rückerstattung gewährt werden.
Verpflichtende Bedingungen für die Rückerstattung
Damit eine Rückerstattung abgelaufener Dienstleistungsschecks möglich ist, müssen sämtliche nachstehenden Bedingungen erfüllt sein:
- Versand und Erfassung der abgelaufenen Dienstleistungsschecks innerhalb der vorgegebenen Fristen
Um die Bearbeitung der Rückerstattungen zu ermöglichen, müssen die abgelaufenen Dienstleistungsschecks spätestens bis zum 27. Mai an uns gesendet werden. Diese Frist ist erforderlich, damit die Einreichung spätestens bis zum 29. Mai 2026 registriert und verarbeitet werden kann.
Ohne Erfassung der Einreichung vor diesem Datum kann keine Rückerstattung erfolgen. - Meldung und Rückerstattungsantrag bei Pluxee
Nach der Erfassung der Einreichung müssen Sie Pluxee kontaktieren, um ausdrücklich das Vorhandensein abgelaufener Dienstleistungsschecks zu melden.
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