Welche Services bietet die API Worker an?
Die API Worker bietet die folgenden Services:
Eine Leistung eingeben
Sie ermöglicht es den Arbeitnehmenden, eine Leistung einzugeben, wie er oder sie es von der Job Tracker 2.0 App gewohnt ist.
Wenn eine Leistung über die API Worker App eingegeben wird, dann wird sie automatisch vom Arbeitnehmenden bestätigt. Die Bestätigungsfristen sind dieselben wie bei Eingabe einer Leistung über die Job Tracker 2.0 App.
In unserem Artikel „Welche Fristen gelten für die Bestätigung von Leistungen?“ finden Sie alle Bestätigungsfristen, einschließlich von Sonderfällen.
Erforderliche Daten für die Eingabe einer Leistung
- die Benutzernummer im Dienstleistungsschecksystem,
- die durchgeführte Leistung,
- die Dauer der Leistung (in Stunden).
Das Datum der Leistung muss nicht gesondert eingegeben werden, da es automatisch auf den Tag der Eingabe eingestellt wird.
Eine Leistung bestätigen
Mithilfe dieser Funktion kann ein Arbeitnehmer eine ausnahmsweise vom zugelassenen Unternehmen (über das Extranet oder die API Provider) eingegebene Leistung über die API Worker bestätigen.
Einspruch einlegen gegen eine Leistung
Mithilfe dieser Funktion hat ein Arbeitnehmer die Möglichkeit, über die API Worker Einspruch einzulegen gegen eine ausnahmsweise vom zugelassenen Unternehmen über das Extranet oder die API Provider eingegebene Leistung.
Wenn eine Arbeitnehmer Einspruch einlegt, dann kann er die folgenden Informationen mitteilen:
- die richtige Tätigkeit,
- die richtige Dauer,
- einen erklärenden Kommentar (Grund, Kontext usw.).
Mithilfe dieser Informationen kann das zugelassene Unternehmen die Leistung anpassen.
Die Liste mit den Leistungen abrufen
Der Arbeitnehmende kann seine ganzen Leistungen sowie die folgenden Informationen abrufen:
- den Namen und die Benutzernummer für Dienstleistungsschecks,
- die Leistung,
- die Dauer der Leistung (in Stunden),
- das Datum der Leistung,
- den Status der Leistung,
- das Datum der automatischen Validierung,
- gegebenenfalls Kommentare.
Die Einzelheiten zu einer Leistung abrufen
Der Arbeitnehmer kann Einzelheiten zu einer Leistung abrufen, wie unter anderem:
- die in der weiter oben aufgeführten Liste ausgeführten Informationen
- Kommentare im Zusammenhang mit einer Leistung. Für jedes Kommentar werden die folgenden Informationen aufgeführt:
- das Veröffentlichungsdatum,
- die Kategorie des Verfassers (beispielsweise: KUNDE),
- der Name des Verfassers
- der Text des Kommentars.
Für jede Leistung gilt eine persönliche ID, die ausschließlich vom zugelassenen Unternehmen und/oder dem Softwareunternehmen abgerufen werden kann. Über diese ID können alle Informationen im Zusammenhang mit der Leistung abgerufen werden, wie unter anderem die weiter oben aufgeführten. Zudem können die Leistungen einfacher nachverfolgt, bearbeitet und gezielt verwaltet werden.
Hilfe
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