Die Abholung Ihrer Dienstleistungsschecks in Papierform ist nicht erfolgt. Was tun?

Sie haben die Abholung Ihrer Dienstleistungsschecks in Papierform beantragt, diese ist jedoch nicht erfolgt?  Die Abholung wird so schnell wie möglich neu geplant. 

Ab dem 1. März 2026 wird der Abholservice endgültig eingestellt.

Wir bitten Sie, Ihre Abholungen für den Monat Februar 2026 zu planen. Jede nach dem 26. Februar geplante Abholung kann von unseren Dienstleistungen nicht berücksichtigt werden und wird folglich nicht bearbeitet.

 

Um den Grund und das neue Datum für die Abholung der Dienstleistungsschecks in Papierform zu erfahren, wenden Sie sich bitte am Tag nach dem geplanten Datum (vormittags) unter 02/547.54.93 an die spezielle Kundendienstabteilung für zugelassene Unternehmen.

Die Abholung der Dienstleistungsschecks in Papierform wird neu geplant:

  • Entweder am ersten folgenden Werktag: Das Rückerstattungsdatum bleibt dann das ursprünglich geplante (ursprünglicher Abholtermin).
  • Oder für einen späteren Zeitpunkt: Das Erstattungsdatum entspricht dann dem neuen Abholtermin.

Mehr erfahren Sie in unserem Artikel über die Einreichung von Dienstleistungsschecks.

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