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01 April 2025 Neuheit: Validierung der Leistungen durch Ihre Haushaltshilfen

Ab dem 1. Juni müssen Arbeitnehmer die von ihrem anerkannten Unternehmen erfassten... Mehr anzeigen

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Die Abholung Ihrer Dienstleistungsschecks in Papierform ist nicht erfolgt. Was tun?

Sie haben die Abholung Ihrer Dienstleistungsschecks in Papierform beantragt, diese ist jedoch nicht erfolgt?  Die Abholung wird so schnell wie möglich neu geplant. 

Um den Grund und das neue Datum für die Abholung der Dienstleistungsschecks in Papierform zu erfahren, wenden Sie sich bitte am Tag nach dem geplanten Datum (vormittags) unter 02/547.54.93 an die spezielle Kundendienstabteilung für zugelassene Unternehmen.

Die Abholung der Dienstleistungsschecks in Papierform wird neu geplant:

  • Entweder am ersten folgenden Werktag: Das Rückerstattungsdatum bleibt dann das ursprünglich geplante (ursprünglicher Abholtermin).
  • Oder für einen späteren Zeitpunkt: Das Erstattungsdatum entspricht dann dem neuen Abholtermin.

Mehr erfahren Sie in unserem Artikel über die Einreichung von Dienstleistungsschecks.

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