Die Abholung Ihrer Dienstleistungsschecks in Papierform ist nicht erfolgt. Was tun?
Sie haben die Abholung Ihrer Dienstleistungsschecks in Papierform beantragt, diese ist jedoch nicht erfolgt? Die Abholung wird so schnell wie möglich neu geplant.
Um den Grund und das neue Datum für die Abholung der Dienstleistungsschecks in Papierform zu erfahren, wenden Sie sich bitte am Tag nach dem geplanten Datum (vormittags) unter 02/547.54.93 an die spezielle Kundendienstabteilung für zugelassene Unternehmen.
Die Abholung der Dienstleistungsschecks in Papierform wird neu geplant:
- Entweder am ersten folgenden Werktag: Das Rückerstattungsdatum bleibt dann das ursprünglich geplante (ursprünglicher Abholtermin).
- Oder für einen späteren Zeitpunkt: Das Erstattungsdatum entspricht dann dem neuen Abholtermin.
Mehr erfahren Sie in unserem Artikel über die Einreichung von Dienstleistungsschecks.
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Telefonisch unter 02/547.54.93Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
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