FR

Benötigen Sie Hilfe?

Kontaktieren Sie uns

Für Anwender von Dienstleistungsschecks

Für Dienstleistungsscheck-Unternehmen

iStock-1146103884-5.jpg
Alle Nachrichten anzeigen
28 August 2024 Pluxee und BNP Paribas Fortis arbeiten zusammen, um die Verwaltung von Dienstleistungsschecks zu erleichtern

Pluxee freut sich, seine Integration in das Angebot an bankfremden Dienstleistungen in... Mehr anzeigen

Zurück

Erhalte ich eine Steuerbescheinigung?

Als Benutzer von Dienstleistungsschecks, kommen Sie, je nach Region, eventuell in den Genuss einer Steuerermäßigung oder einer Steuergutschrift. Pluxee übermittelt Ihnen jedes Jahr eine Steuerbescheinigung, die Sie Ihrer Steuererklärung beifügen können. 

Auf welchem Weg erhalten Sie Ihre Steuerbescheinigung?

Die Steuerbescheinigungen von Pluxee werden versendet:

  • Per E-Mail (wenn Ihre E-Mail-Adresse aus Ihrer Akte hervorgeht)

  • Per Post (wenn Ihre Akte keine E-Mail-Adresse enthält)

Bitte beachten Sie, dass Ihre Bescheinigung auch in Ihrem Gesicherten Bereich verfügbar ist.

Außerdem wird der Inhalt Ihrer Steuerbescheinigung automatisch in Ihre Steuererklärung übertragen. Sie können Ihre Steuerbescheinigung jederzeit über TAX-ON-WEB einsehen.

Überprüfen Sie in Ihrem Gesicherten Bereich, ob Ihre Daten aktuell sind.

Was genau ist steuerlich abzugsfähig?

Wenn Sie Dienstleistungsschecks in Papierform oder elektronischer Form verwenden, wird Ihnen ein Steuerabzug gewährt, der sich nach Ihrem Hauptwohnort am 1. Januar des Jahres nach dem Kauf der Dienstleistungsschecks richtet.

Wenn Ihr Hauptwohnort sich in der Wallonische Region befindet, beträgt der Abzug 1 €/Dienstleistungsscheck für die 150 ersten pro Person gekauften.

Sie sind verheiratet oder wohnen mit einer/einem Partner(in) gesetzlich zusammen? Sie und Ihr Partner haben beide Anspruch auf diesen Steuerabzug auf die in Ihrem Namen gekauften Dienstleistungsschecks. Sie müssen also beide eine Benutzernummer bei Pluxee haben. Mehr erfahren.

Hilfe

Sie finden nicht, was Sie suchen? Kontaktieren Sie uns