Erhalte ich eine Steuerbescheinigung?
Als Benutzer von Dienstleistungsschecks, kommen Sie, je nach Region, eventuell in den Genuss einer Steuerermäßigung oder einer Steuergutschrift. Pluxee übermittelt Ihnen jedes Jahr eine Steuerbescheinigung, die Sie Ihrer Steuererklärung beifügen können.
Auf welchem Weg erhalten Sie Ihre Steuerbescheinigung?
Die Steuerbescheinigungen von Pluxee werden versendet:
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Per E-Mail (wenn Ihre E-Mail-Adresse aus Ihrer Akte hervorgeht)
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Per Post (wenn Ihre Akte keine E-Mail-Adresse enthält)
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bescheinigung auch in Ihrem Gesicherten Bereich verfügbar ist.
Außerdem wird der Inhalt Ihrer Steuerbescheinigung automatisch in Ihre Steuererklärung übertragen. Sie können Ihre Steuerbescheinigung jederzeit über TAX-ON-WEB einsehen.
Überprüfen Sie in Ihrem Gesicherten Bereich, ob Ihre Daten aktuell sind.
Was genau ist steuerlich abzugsfähig?
Wenn Sie Dienstleistungsschecks in Papierform oder elektronischer Form verwenden, wird Ihnen ein Steuerabzug gewährt, der sich nach Ihrem Hauptwohnort am 1. Januar des Jahres nach dem Kauf der Dienstleistungsschecks richtet.
Wenn Ihr Hauptwohnort sich in der Wallonische Region befindet, beträgt der Abzug 1 €/Dienstleistungsscheck für die 150 ersten pro Person gekauften.
Sie sind verheiratet oder wohnen mit einer/einem Partner(in) gesetzlich zusammen? Sie und Ihr Partner haben beide Anspruch auf diesen Steuerabzug auf die in Ihrem Namen gekauften Dienstleistungsschecks. Sie müssen also beide eine Benutzernummer bei Pluxee haben. Mehr erfahren.
Hilfe
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Telefonisch unter 02/401.31.70Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr
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