Welches Verfahren gilt im Falle eines Datenlecks?
Im Falle eines Datenlecks müssen wir ein genau festgelegtes Verfahren einhalten, um die Folgen zu begrenzen. Es sieht wie folgt aus.
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1
Begrenzung der Auswirkungen
Wenn der Vorfall nicht verhindert werden konnte, werden wir die Auswirkungen des Datenlecks nach Möglichkeit begrenzen.
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2
Kontaktieren Sie die Behörden, wenn die Gefahr einer Verletzung der Vertraulichkeit besteht
Wir melden dann der Datenschutzbehörde innerhalb von maximal 72 Stunden alle Datenlecks, die eine Gefahr für die Vertraulichkeit der Daten darstellen.
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3
Kontaktaufnahme mit den betroffenen Personen bei erhöhtem Risiko
Sollte ein erhöhtes Risiko bestehen, werden auch die betroffenen Personen informiert.
Hilfe
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Telefon
Telefonisch unter 02/547.54.93Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
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E-Mail
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