Wo findet man das Vergleichstool für Preise und zusätzliche Gebühren der Dienstleistungsscheck-Unternehmen?

Zur Stärkung der Transparenz gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern des Systems der Dienstleistungsschecks (Titres-Services) hat die Wallonische Regierung ein Online-Vergleichstool für Preise und zusätzliche Gebühren eingerichtet. Dieses ist auf der Website SPW Emploi Formation – Bereich Beschäftigung und Ausbildung – verfügbar.

Abrechnung von Preisen und zusätzlichen Gebühren im System der Dienstleistungsschecks in der Wallonie

Erinnerung an den aktuellen Kontext in der Wallonie bezüglich zusätzlicher Gebühren
Zusätzliche Gebühren wurden ab dem 1. Januar 2024 verboten (in Anwendung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 1. Dezember 2023 über die Dienstleistungsschecks, der die Finanzierung der anerkannten Dienstleistungsscheck-Unternehmen reformiert und die Kosten der Dienstleistungsschecks für die Nutzerinnen und Nutzer regelt).

Einige in der Wallonie anerkannte Unternehmen haben jedoch gegen diese Maßnahme Rechtsmittel eingelegt. Der Conseil d’État (Staatsrat) hat beschlossen, die Maßnahme ab dem 4. Oktober 2024 auszusetzen. Das bedeutet, dass das Verbot der Gebührenverrechnung vorübergehend keine Wirkung mehr entfaltet. Diese Situation bleibt bestehen, bis der Staatsrat eine endgültige Entscheidung trifft, mit der das vorgesehene Verbot entweder aufgehoben oder bestätigt wird. Das Datum dieser endgültigen Entscheidung ist derzeit noch nicht bekannt.

Derzeit müssen Unternehmen, die sich für die Erhebung solcher Gebühren entscheiden, das Wirtschaftsgesetzbuch sowie die Verbraucherschutzgesetze einhalten. Dies beinhaltet insbesondere folgende Bedingungen:

  • Zusätzliche Gebühren dürfen nicht mit Dienstleistungsschecks bezahlt werden;
  • das Unternehmen muss die Nutzerin bzw. den Nutzer vorab klar und eindeutig über die Einführung oder Erhöhung zusätzlicher Gebühren informieren;
  • das Unternehmen muss vor der Einführung zusätzlicher Gebühren die Zustimmung der Nutzerin bzw. des Nutzers einholen;
  • dies bedeutet, dass diese Gebühren im Vertrag (oder in einem Nachtrag) zwischen der Nutzerin bzw. dem Nutzer und dem anerkannten Unternehmen transparent, klar und verständlich formuliert sein müssen;
  • wird ein Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, kann sich das Unternehmen das Recht vorbehalten, zusätzliche Gebühren einseitig zu ändern;
  • in diesem Fall muss es die Verbraucherin bzw. den Verbraucher individuell und aktiv über diese Änderungen informieren. Dabei ist die Nutzerin bzw. der Nutzer klar und verständlich darüber zu informieren, dass sie bzw. er das Recht hat, den Vertrag zu kündigen, wenn sie bzw. er mit diesen Änderungen nicht einverstanden ist;
  • Gebühren dürfen nicht rückwirkend angewendet werden;
  • das Unternehmen muss ein Dokument zur Begründung der geforderten Beträge vorlegen.


Im Anhang finden Sie ein Dokument mit einer Liste von Fragen und Antworten, das Ihnen helfen soll, die geltenden Regeln zur Abrechnung zusätzlicher Gebühren besser zu verstehen.

 

Hilfe

Sie finden nicht, was Sie suchen? Kontaktieren Sie uns