Welche Frist gilt für die Vergütung von Dienstleistungsschecks?
Die Rückzahlungsfristen sind bei elektronischen Dienstleistungsschecks kürzer als bei Schecks in Papierform. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Frist der Vergütung von Dienstleistungsschecks in Papierform
Die Erstattung erfolgt 5 Tage nach Eingang der Einreichung in den drei Regionen (Flandern, Brüssel-Hauptstadt und Wallonie).
Diese Erstattungsfrist gilt nur für gültige und vollständige Dienstleistungsschecks in den remises conformes.
Frist der Vergütung von elektronischen Dienstleistungsschecks
- In Flandern und der Region Brüssel-Hauptstadt: Erstattung 1 Tag nach Eingang der Einreichung.
- In der Wallonischen Region: Erstattung 2 Tage nach Eingang der Einreichung.
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