Mein Unternehmen ist Gegenstand einer Beschlagnahme/Pfändung. Was muss ich tun?
Im Falle einer Sperrung oder Pfändung wird die Vergütung von Dienstleistungsschecks, die bei Pluxee eingereicht wurden, teilweise oder vollständig ausgesetzt. Es ist möglich, dass die Erstattungen auf das Konto einer oder mehrerer Regionen oder an einen Gläubiger des besagten Unternehmens erfolgen. In diesem Artikel erfahren Sie mehr darüber.
Sperre
Eine partielle oder vollständige Sperrung während oder nach Ihrer ersten Einreichung bedeutet, dass die Vergütung von Dienstleistungsschecks, die von einem zugelassenen Unternehmen bei Sodexo eingereicht wurden, ausgesetzt wird und auf das Konto einer Region erfolgen kann.
Wer entscheidet über die Sperrung?
Die Sperrung ist ein Verfahren, das von einer regionalen Behörde beschlossen und ausgeführt wird. Sie erfolgt in den einzelnen Regionen unabhängig: Wenn Ihr zugelassenes Unternehmen in einer Region Gegenstand einer Sperre ist, gilt dies nicht zwangsläufig in den beiden anderen Regionen.
Es gibt drei Arten von Sperren:
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Vollständige Sperre: Die Vergütung der Dienstleistungsschecks wird in voller Höhe an die betreffende Region zurückgezahlt.
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Partielle Sperre: Ein Betrag von 5 € je Dienstleistungsscheck wird an die betreffende Region gezahlt. Der Differenzbetrag wird dem zugelassenen Unternehmen erstattet.
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Sperre nach einer ersten Einreichung: Sobald ein Unternehmen von einer Region zugelassen wird, wird es vorübergehend gesperrt. Nach Eingang der ersten Einreichung führt die betreffende Region die notwendigen Überprüfungen durch und informiert Pluxee, um die Akte des Unternehmens freizugeben. Die ausgesetzten Beträge werden auf das Konto des Unternehmens zurückerstattet, sobald die Akte freigegeben wird.
Nach Erhalt des von Ihrer Region übermittelten Dokuments, das die Freigabe Ihres genehmigten Unternehmens bescheinigt, wird Ihr Pluxee-Konto automatisch freigegeben (einen Werktag nach Erhalt des Dokuments).
Weitere Informationen über die Gründe für die Sperrung finden Sie in Artikel 10 ff. des Königlichen Erlasses über Dienstleistungsschecks.
Pfändung
Im Falle einer Pfändung, die Ihr zugelassenes Unternehmen betrifft, werden alle von Pluxee für die drei Regionen vorgenommenen Rückerstattungen gepfändet und auf ein Wartekonto eines Gläubigers oder eines Gerichtsvollziehers eingezahlt.
Wer beschließt die Pfändung?
Pfändungen werden auf Antrag eines Gläubigers Ihres zugelassenen Unternehmens, wie z.B. des LSS und/oder der Steuerbehörde, durchgeführt. Im Falle einer Pfändung werden die Zahlungen in Zusammenhang mit den Dienstleistungsschecks auf das Bankkonto dieser Dienste oder auf das des Gerichtsvollziehers überwiesen.
Es gibt zwei Arten von Pfändung:
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Vollständige Pfändung: Wenn Pluxee über die Pfändung benachrichtigt wird, haben Sie 15 Kalendertage Zeit, Ihre Situation zu klären (Zusendung der Aufhebung oder Änderung der Gläubigerakte). Während dieses Zeitraums werden die auf das Konto des zugelassenen Unternehmens zu leistenden Erstattungen ausgesetzt. Alle Beträge werden auf ein Wartekonto eingezahlt. Nach dieser 15-Tage-Frist und sofern kein Einspruch Ihres zugelassenen Unternehmens oder eine zusätzlichen Anweisung des Gläubigers erfolgen (z.B. bezüglich einer gerichtlichen Reorganisation), überweist Pluxee die Beträge auf das vom Gläubiger genannte Konto. Nur eine offizielle Aufhebung durch den Gläubiger kann die Pfändung aufheben.
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Partielle Pfändung: Wenn Pluxee über die Pfändung benachrichtigt wird, haben Sie 15 Kalendertage Zeit, Ihre Situation zu klären (Zusendung der Aufhebung oder Änderung der Gläubigerakte). Während dieses Zeitraums werden die auf das Konto des zugelassenen Unternehmens zu leistenden Erstattungen ausgesetzt. Alle Beträge werden auf ein Wartekonto eingezahlt. Nach dieser 15-Tage-Frist und sofern kein Einspruch Ihres zugelassenen Unternehmens oder eine zusätzlichen Anweisung des Gläubigers erfolgen (z.B. bezüglich einer gerichtlichen Reorganisation), überweist Pluxee die Beträge auf das vom Gläubiger genannte Konto. Ein festgelegter Betrag wird von den Steuerbehörden gefordert, eventuell mit Zinsen. Wenn dieser geforderte Betrag erstattet wird, wird das Konto automatisch freigegeben.
Um Ihr Konto schneller wieder freizugeben, können Sie uns die offizielle Schließung (Aufhebung) mitteilen:
- Per E-Mail: Blocage.Saisie@sodexo.com
- Per Einschreiben:
Pluxee - Service Entreprise agréé
Rue Ravenstein, 36
1000 Brüssel
Achtung: Ein Unternehmen kann gleichzeitig Gegenstand mehrerer Pfändungen oder Sperren sein.
Wenn Sie weitere Informationen über den Verlauf des Falles wünschen, mit dem Ihr Unternehmen konfrontiert ist, wenden Sie sich bitte an die Region oder direkt an den Gläubiger.
Hilfe
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Telefonisch unter 02/547.54.93Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
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