Kann mein zugelassenes Unternehmen zusätzliche Gebühren von mir verlangen?
Die Gesetzgebung über Dienstleistungsschecks sagt nichts über die Berechnung zusätzlicher Kosten aus, die die Nutzer des Systems tragen müssen. Das bedeutet, dass Ihr zugelassenes Unternehmen von Ihnen die Zahlung bestimmter Gebühren zusätzlich zur Leistung Ihrer Haushaltshilfe verlangen kann. Es muss jedoch bestimmte Regeln befolgen.
Welche Art von Kosten?
Dabei kann es sich beispielsweise um Verwaltungsgebühren oder Fahrtkosten handeln, die pro geleisteter Stunde, Leistung oder auf Monatesbasis in Rechnung gestellt werden.
Die zu befolgenden Regeln
Diese Regeln muss das Unternehmen befolgen, wenn es seinen Kunden zusätzliche Kosten in Rechnung stellt:
- Die zusätzlichen Kosten dürfen nicht mit Dienstleistungsschecks bezahlt werden.
- Wenn das Unternehmen zusätzliche Kosten in Rechnung stellen will, müssen Sie damit einverstanden sein. Das bedeutet, dass diese Kosten aus dem Vertrag hervorgehen müssen, den Sie mit dem zugelassenen Unternehmen abgeschlossen haben;
- Es muss sich um tatsächliche, angemessene Kosten handeln und das Unternehmen muss Ihnen klar darlegen, welche Kosten zu welchem Zweck in Rechnung gestellt werden;
- Eine Rechnung muss ausgestellt werden.
Hilfe
Sie finden nicht, was Sie suchen? Kontaktieren Sie uns
-
Telefon
Telefonisch unter 02/401.31.70Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr
-
E-Mail
Senden Sie uns eine E-MailHaben Sie eine Frage oder eine Beschwerde?