Covid-19: Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihrer Dienstleistungsschecks (2021)
Angesichts des erneuten Anstiegs der Fälle im Rahmen der Covid-19-Pandemie hat die Region Wallonie beschlossen, die Gültigkeitsdauer für vor dem 31. März 2021 gekaufte Dienstleistungsschecks um drei zusätzliche Monate zu verlängern.
Das bedeutet, dass nicht genutzte und bis zum 31. März 2021 gültige Dienstleistungsschecks anstatt 8 Monaten 14 Monate lang gültig sind:
- Das heißt, dass Sie bei bereits gekauften Dienstleistungsschecks im Papierformat das auf dem Scheck angegebene Gültigkeitsdatum außer Acht lassen können.
- Die Gültigkeitsdauer von elektronischen Dienstleistungsschecks wird automatisch in Ihrer elektronischen Brieftasche verlängert.
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