COVID-19 : Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Dienstleistungsschecks (2020)
Angesichts der aktuellen Situation im Zusammenhang mit Covid-19 hat die Region Wallonie beschlossen, vorübergehende außergewöhnliche Maßnahmen umzusetzen:
- 3-monatige Verlängerung der Gültigkeit von bisher nicht genutzten Dienstleistungsschecks, die noch bis zum 31. März 2020 gültig sind (oder länger) sowie von Dienstleistungsschecks, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. Mai 2020 ausgestellt wurden: Das heißt, dass die Dienstleistungsschecks eine Gültigkeit von 11 Monaten haben, anstatt von 8 Monaten.
- 2-monatige Verlängerung der Gültigkeit von Dienstleistungsschecks, die Ende Juni 2020 ausgestellt wurden: Das heißt, dass die Dienstleistungsschecks eine Gültigkeit von 10 Monaten haben, anstatt von 8 Monaten.
- 1-monatige Verlängerung der Gültigkeit von Dienstleistungsschecks, die im Juli 2020 ausgestellt wurden: Das heißt, dass die Dienstleistungsschecks eine Gültigkeit von 9 Monaten haben, anstatt von 8 Monaten.
Bei Dienstleistungsschecks im Papierformat können Sie somit das auf dem Scheck aufgedruckte Datum außer Acht lassen.
Bei elektronischen Dienstleistungsschecks wird die Gültigkeit automatisch in Ihrem elektronischen Portfolio verlängert.