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08 Dezember 2023

Reform des Dienstleistungsscheck-Systems in der Region Wallonie: Die ab Januar 2024 geplanten Änderungen

Die wallonische Regierung hat eine Reform des Dienstleistungsscheck-Systems verabschiedet. Dabei handelt es sich sowohl für die Nutzerinnen und Nutzer als auch für die zugelassenen Unternehmen um entschiedene Änderungen. Die neuen Maßnahmen beziehen sich auf eine Änderung der Kaufpreise von Dienstleistungsschecks durch die Nutzerinnen und Nutzer (normal und Mutterschaft) sowie auf die Bestellstufen.

Dank dieser Änderungen soll das Dienstleistungsscheck-System in der Wallonie stabilisiert werden, um sein weiteres Bestehen zu sichern und dabei gleichzeitig qualitativ hochwertige Services anzubieten.

 
Wie viel kostet ein Dienstleistungsscheck ab dem 1. Januar 2024? 

 

Es können pro Kalenderjahr maximal 500 Dienstleistungsschecks bestellt werden (für die Standardquoten), 1.000 Dienstleistungsschecks (für Haushalte) oder 2.000 Dienstleistungsschecks (für besondere Quoten).

Ab dann gelten neue Kaufstufen für Dienstleistungsschecks.

Hier eine Übersicht der unterschiedlichen Quoten:

Für die individuelle Quote: 
  • 10 EUR für die ersten pro Kalenderjahr gekauften Dienstleistungsschecks;
  • 11 EUR für 176 bis 400 pro Kalenderjahr gekaufte Dienstleistungsschecks;
  • 12 EUR für 401 bis 500 pro Kalenderjahr gekaufte Dienstleistungsschecks.
  Für die Quote pro Haushalt: 
  • 10 EUR für die 350 ersten pro Kalenderjahr gekauften Dienstleistungsschecks;
  • 11 EUR für 351 bis 800 pro Kalenderjahr gekaufte Dienstleistungsschecks;
  • 12 EUR für 801 bis 1.000 pro Kalenderjahr gekaufte Dienstleistungsschecks.
Für spezifische Quoten (Einelternfamilie und Menschen mit Behinderung): 
  • 10 EUR für die 2.000 pro Kalenderjahr gekauften Dienstleistungsschecks.

Die steuerliche Absetzbarkeit bleibt unverändert. Sie beläuft sich noch stets auf 10 % für die 150 ersten pro Kalenderjahr und Person gekauften Dienstleistungsschecks.

 
Wie können neue Dienstleistungsschecks bestellt werden? 

 

Die Bestellung von Dienstleistungsschecks erfolgt per normaler Banküberweisung.

Sie können auch eine Sofortbestellung tätigen über die Banking-Apps von KBC und Belfius.

Weiter unten finden Sie die bei der Bestellung anzugebenden Informationen:

  • Strukturierter Hinweis: Die/der Nutzer:in muss nur ihre bzw. seine Anwendernummer angeben (12 Ziffern, die bei der Anmeldung mitgeteilt wurden);
  • Kontonummer: Die/Der Nutzer:in muss den genauen Betrag für die Bestellung auf das Konto mit der folgenden Nummer überweisen: BE15 0017 7247 4330.

ACHTUNG: 

Wenn der Betrag nach dem 31. Dezember auf dem Konto von Sodexo eingeht, erhalten Sie nicht dieselbe Anzahl von Dienstleistungsschecks, die sie ursprünglich bestellt hatten.

BEISPIEL: 

Sie haben eine Zahlung in Höhe von 225 EUR getätigt (Äquivalent von 25 Dienstleistungsschecks à 9 EUR). Der Betrag ist am 02.01.2024 auf dem Konto von Sodexo eingegangen. Am Eingangsdatum der Zahlung betrug der Wert der Dienstleistungsschecks 10 EUR und nicht mehr 9 EUR.

In einem solchen Fall bemüht sich Sodexo, Ihnen die Anzahl von Dienstleistungsschecks zuzusenden, die dem überwiesenen Betrag am nächsten kommt, und der Restbetrag wird Ihnen rückerstattet. In diesem Fall erhalten Sie bei einer Überweisung von 225 EUR 22 Dienstleistungsschecks und der Restbetrag in Höhe von 5 EUR wird Ihnen rückerstattet.

Bitte beachten Sie auch die Mindestanzahl von Dienstleistungsschecks pro Bestellung.

Für elektronische Dienstleistungsschecks beläuft sich die Mindestanzahl auf 1 Scheck.

Für Dienstleistungsschecks im Papierformat beläuft sich die Mindestanzahl auf 10 Schecks.

Wenn der auf dem Konto von Sodexo nach dem 31. Dezember 2023 eingegangene Betrag nicht dieser Mindestbestellmenge entspricht, dann wird Ihnen der gesamte Betrag rückerstattet und Sie erhalten keinen Scheck.

Wie sieht es mit dem Umtausch von Dienstleistungschecks aus?
 

Ab dem 1. Januar 2024 sind keine Umtauschanträge für normale Dienstleistungsschecks und Dienstleistungsschecks im Rahmen der Mutterschaft mehr möglich. Ab diesem Datum ist nur noch eine Rückerstattung Ihrer Dienstleistungsschecks möglich.

Weiter unten finden Sie das Verfahren für :

Normale Dienstleistungsschecks:

 

  • Dienstleistungsschecks im Papierformat: Im Rahmen der Dienstleistungsschecks in Papierformat, müssen die Umtauschantrage bis22 Dezember 2023 spätestens bei Pluxee eingehen. 

Bitte beachten Sie, dass alle Umtauschanträge, die wir zwischen dem 26. und 29. Dezember 2023 erhalten, zu einer Rückerstattung der Dienstleistungsschecks führen.  

  • Für elektronische Dienstleistungsschecks: Im Rahmen der elektronischen Dienstleistungsschecks, müssen die Umtauschantrage bis 29 Dezember spätestens bei Pluxee eingehen. 
Dienstleistungsschecks „Mutterschaft“
 

Wenn Sie 2023 das Recht auf 105 Dienstleistungsschecks im Rahmen Ihrer Mutterschaft hatten (im Wert von 9 EUR), dann sind diese noch bis zum ursprünglichen Ablaufdatum gültig. Wenn Sie die Gültigkeitsdauer Ihrer Dienstleistungsschecks verlängern möchten, dann informieren Sie bitte Sodexo, damit es den Betrag der Schecks an Ihre Sozialversicherungskasse rückerstatten kann. Diese kann nach Eingang der Rückerstattung des Betrags neue Schecks für Sie bestellen.

ACHTUNG: 

Angesichts des höheren Kaufpreises für Dienstleistungsschecks erhalten Sie nicht dieselbe Anzahl von Schecks wie die Anzahl, für welche Sie die Verlängerung der Gültigkeitsdauer beantragt haben.

BEISPIEL: 

2023 hatten Sie 25 Dienstleistungsschecks im Rahmen Ihres Mutterschutzes. Diese Dienstleistungsschecks wurden für 9 EUR gekauft, sodass ein Gesamtbetrag in Höhe von 225 EUR an Ihre Sozialversicherungskasse rückerstattet wird. Dieser Betrag wird von Ihrer Sozialversicherungskasse verwendet, um neue Dienstleistungsschecks für Sie zu bestellen. Diese Dienstleistungsschecks haben einen Kaufwert in Höhe von 10 EUR, sodass Sie 22 anstatt der ursprünglichen 25 Dienstleistungsschecks erhalten.

Darf mein anerkanntes Unternehmen zusätzliche Gebühren verlangen?


Am 1. Januar 2024 trat eine Reform in Kraft, die es anerkannten Unternehmen untersagte, zusätzliche Gebühren zu erheben. Gegen diese Reform wurde jedoch Einspruch erhoben, und am 4. Oktober 2024 wurde das Verbot, zusätzliche Gebühren für Dienstleistungen im Rahmen der Dienstleistungsschecks zu berechnen, ausgesetzt.


Was sind diese zusätzlichen Gebühren?

Das Unternehmen muss Ihnen genau erklären, wofür diese Gebühren anfallen und wie sie Ihnen in Rechnung gestellt werden. Diese Gebühren können unterschiedliche Bezeichnungen tragen, wie z. B. Verwaltungsgebühren, Anmeldegebühren, Betriebskosten usw. Das Unternehmen kann auch darauf hinweisen, dass diese Gebühren dazu dienen, die Arbeitsbedingungen der Haushaltshilfen zu verbessern. In jedem Fall müssen die Gebühren klar und verständlich formuliert sein, und das Unternehmen muss in der Lage sein, Ihnen transparent zu erklären, welche Gebühren berechnet werden und zu welchem Zweck.


Darf mein Dienstleistungsscheck-Unternehmen solche Gebühren plötzlich und ohne Vorankündigung berechnen?


Nein, das anerkannte Unternehmen muss Sie vorab über die Einführung solcher Gebühren informieren. Das bedeutet, dass ein Unternehmen Ihnen nicht plötzlich eine Rechnung für Dienstleistungen schicken kann, die vor der Bekanntgabe der Änderung seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht wurden. Sie haben das Recht, die neuen Bedingungen nicht zu akzeptieren. In diesem Fall müssen Sie jedoch die Geschäftsbeziehung beenden und gegebenenfalls eine Kündigungsfrist einhalten, bevor Sie zu einem konkurrierenden Unternehmen wechseln können.

Wenn ein Unternehmen solche Gebühren erheben möchte, muss es folgende Vorgaben einhalten:
  • Die zusätzlichen Gebühren können nicht mit Dienstleistungsschecks bezahlt werden;
  • Das Unternehmen muss Sie vorab darüber informieren und Ihre Zustimmung einholen. Das bedeutet, dass diese Gebühren entweder im Vertrag, den Sie mit dem anerkannten Unternehmen abgeschlossen haben, festgehalten werden müssen oder in einer Vertragsänderung spezifiziert werden. Die Gebühren dürfen nicht rückwirkend erhoben werden;
  • Die Gebühren müssen klar und verständlich formuliert sein. Das Unternehmen muss Ihnen deutlich erklären, welche Gebühren berechnet werden und aus welchem Grund;
  • Das Unternehmen muss Ihnen ein Dokument vorlegen, das die geforderten Beträge rechtfertigt.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an den Forem wenden: titresservices@forem.be.