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Für welche Aktivitäten kann ich Dienstleistungsschecks verwenden? 

Dienstleistungsschecks bieten Ihnen die Möglichkeit, Leistungen daheim oder außerhalb in Anspruch zu nehmen. Da sie dafür bestimmt sind, Aktivitäten zu vergüten, die Ihnen bei der Haushaltsführung helfen, müssen diese Leistungen sich auf privaten Bedarf beziehen. Hier finden Sie alle Aktivitäten, für die Sie die Schecks verwenden können. 

Rahmen der Leistungen

  • Sie können Ihre Dienstleistungsschecks verwenden, um Aktivitäten im Haushalt oder außerhalb zu bezahlen, die sich auf Ihren privaten Bedarf in Zusammenhang mit der Führung Ihres Haushalts beziehen.
  • Sie dürfen Ihre Dienstleistungsschecks nicht für ihre beruflichen Aktivitäten (Reinigung von Büro, Wartezimmer, vermieteten Zimmern usw.) verwenden.

Die verschiedenen möglichen Aktivitäten

1. Haushaltshilfe

Die Haushaltshilfe deckt folgende Aktivitäten ab:

  • Reinigung der Wohnung/des Hauses (einschließlich Fenster)
  • Waschen und Bügeln
  • Kleidung reparieren
  • Zubereitung von Mahlzeiten

Sie dürfen Dienstleistungsschecks nicht für die Bezahlung anderer Aktivitäten als der oben genannten verwenden. Sie dürfen sie also nicht für Reparaturen, Arbeiten oder Umbauten, Tapezier-, Maler- oder Gartenarbeiten oder für die Betreuung von Kindern, älteren oder kranken Personen usw. verwenden.

2. Bügeln außerhalb des Wohnsitzes  

Sie können Bügelarbeiten außerhalb Ihres Wohnsitzes bei Vertragsunternehmen durchführen lassen.

Die in diesem Rahmen zulässigen Leistungen betreffen das Bügeln als solches, sowie die damit verbundenen Aktivitäten, nämlich:

  • Entgegennahme der vom Kunden gebrachten Bügelwäsche, Erfassung der zu bügelnden Teile und Ausstellen einer Empfangsbescheinigung;
  • Sortieren der Bügelwäsche entsprechend dem Produktionsprozess;
  • Kontrolle der Qualität und Endkontrolle nach dem Bügeln;
  • Zusammenlegen der gebügelten Wäsche für den Kunden;
  • Verpacken der gebügelten Wäsche;
  • Entgegennahme der gebügelten Wäsche durch den Kunden im Textilpflegebetrieb und Zahlung.

3. Haushaltseinkäufe  

Dabei handelt es sich um kleine Einkäufe für Ihren täglichen Bedarf (zum Beispiel: ein Gang zur Post, zum Bäcker oder zur Apotheke).

Einkäufe, die nicht für den täglichen Bedarf bestimmt sind: Kauf von Möbeln, Haushaltsgeräten, audio-visuellen Geräten, warmen Mahlzeiten, regelmäßige Verteilung von Zeitungen und Zeitschriften usw.

4. Transport von Personen mit eingeschränkter Mobilität  

Die Dienstleistungsschecks können für den Transport von Personen mit eingeschränkter Mobilität verwendet werden. Diese Dienstleistung steht dem Benutzer selbst oder seinem behinderten minderjährigen Kind zur Verfügung.

Mit oder ohne angepasstes Fahrzeug?

  • Wenn es sich bei der Person, der beim Transport geholfen wird, um eine Person mit anerkannter Behinderung handelt, muss der Transport mittels eines angepassten Fahrzeugs erfolgen, für das der FÖD Mobilität und Transportwesen eine Bescheinigung ausgestellt hat.

  • Wenn die Privatperson von einer Beihilfe für die Unterstützung älterer Personen profitiert, ist für den Transport kein angepasstes Fahrzeug erforderlich.

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