Wie erfahre ich, ob ich Dienstleistungsschecks benutzen kann?
Sie sind eine natürliche Person und wohnen in Belgien? Das ist ein guter Anfang: Grundsätzlich sollten Sie die Möglichkeit haben, das Dienstleistungsschecksystem problemlos zu nutzen. Wir sagen Ihnen, welche Bedingungen noch erfüllt sein müssen.
Wer darf Dienstleistungsschecks benutzen?
Um das Dienstleistungsschecksystem nutzen zu können, müssen Sie:
- eine natürliche Person sein;
- mindestens 18 Jahre alt sein;
- Ihren Hauptwohnsitz (wie in das Bevölkerungsregister eingetragen) in Belgien haben.
Für welche Zwecke?
Die in Anspruch genommenen Leistungen müssen:
- Haushaltshilfe, Bügeln, Haushaltseinkäufe oder den Transport von Personen mit eingeschränkter Mobilität betreffen;
- in Belgien erbracht werden;
- an Ihrem privaten Wohnsitz und nicht am Arbeitsort erbracht werden;
- von einem in Belgien zugelassenen Unternehmen erbracht werden.
Verwenden Sie die Dienstleistungsschecks Ihrer Region
Jede der drei belgischen Regionen besitzt ihr eigenes Dienstleistungsschecksystem. Da Sie Ihren Wohnsitz in der Wallonische Region haben, müssen Sie die Schecks der Wallonische Region verwenden.
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