Dienstleistungsschecks erhalten, die ich nicht bestellt habe – was tun?
Dienstleistungsschecks irrtümlich erhalten: Nicht verwenden und den Kundendienst kontaktieren.
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass eine Nutzerin Dienstleistungsschecks erhält, die er/sie nie bestellt hat. Dies ist in der Regel auf einen Fehler bei der Eingabe der Nutzernummer durch eine andere Person bei der Bestellung zurückzuführen.
Was soll ich tun, wenn ich Dienstleistungsschecks irrtümlich erhalte?
Wenn Sie Dienstleistungsschecks erhalten, die Sie nicht bestellt haben:
- Verwenden Sie die erhaltenen Dienstleistungsschecks nicht;
- Versuchen Sie nicht, sie an einen anderen Nutzer*in zu übertragen;
- Melden Sie den Fehler so schnell wie möglich.
Wie ist das weitere Vorgehen?
Halten Sie folgende Informationen bereit (falls verfügbar):
- Ihre Nutzernummer;
- die betreffende Bestellnummer;
- die Anzahl der irrtümlich erhaltenen Dienstleistungsschecks;
- das Empfangsdatum.
Hier finden Sie alles Wissenswerte zu Ihrer (zukünftigen) Bestellung.
Kontaktieren Sie den Kundendienst der Dienstleistungsschecks über das entsprechende
Der Kundendienst wird die Situation prüfen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Fehler zu korrigieren, die Dienstleistungsschecks der richtigen Person zuzuweisen oder ihre Rückforderung gemäß dem geltenden Verfahren zu organisieren.
Was geschieht nach der Meldung?
Die irrtümlich erhaltenen Dienstleistungsschecks werden annulliert und sind nicht verwendbar. Papier-Dienstleistungsschecks müssen vernichtet werden. Elektronische Dienstleistungsschecks werden hingegen ungültig gemacht. Sie werden über die weitere Bearbeitung Ihres Antrags informiert. Während der Prüfung Ihres Dossiers sind keine weiteren Schritte Ihrerseits erforderlich.
Hilfe
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