Wie verwendet man elektronische Dienstleistungsschecks?
Ihre Dienstleistungsschecks wurden in Ihrer elektronischen Brieftasche bereitgestellt, Sie haben sich mit einem Vertragsunternehmen in Verbindung gesetzt, eine Haushaltshilfe hat eine Leistung für Sie erbracht… Und jetzt? Hier erfahren Sie, wie der weitere Vorgang abläuft.
Wer gibt die Leistung ein?
Sobald die Arbeit ausgeführt ist, wird die Leistung eingegeben:
- entweder von Ihrer Haushaltshilfe,
- oder von Ihrem Vertragsunternehmen.
Das weitere Verfahren richtet sich nach der jeweiligen Situation.
Leistung von Ihrer Haushaltshilfe angegeben
-
1
Ihre Haushaltshilfe meldet ihre Leistung
- telefonisch an die Nummer:
- 0800/35.180 (kostenlos vom Festnetzanschluss des Nutzers aus)
- 0800/35.180 (Zonentarif über ein Mobiltelefon)
- über die Mobil-App "Job Tracker 2.0"
- telefonisch an die Nummer:
-
2
Sie bestätigen die Leistung
Sie erhalten per E-Mail eine Mitteilung mit der Aufforderung, die Leistung zu bestätigen.
- Ab dem Datum der Validierung durch das Vertragsunternehmen haben Sie 4 Werktage Zeit, um die Leistung in Ihrem Gesicherten Bereich oder Ihrer Mobil-App "Dienstleistungsschecks Wallonien" zu bestätigen oder der Angabe zu widersprechen.
Wenn Ihrerseits keine Bestätigung erfolgt, wird die Leistung automatisch bestätigt und kann nicht mehr angefochten werden. Die Dienstleistungsschecks werden dann von Ihrer elektronischen Brieftasche abgebucht.
- Ab dem Datum der Validierung durch das Vertragsunternehmen haben Sie 4 Werktage Zeit, um die Leistung in Ihrem Gesicherten Bereich oder Ihrer Mobil-App "Dienstleistungsschecks Wallonien" zu bestätigen oder der Angabe zu widersprechen.
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3
Außerdem genehmigt Ihr zugelassenes Unternehmen die Leistung
Es überprüft und validiert die von Ihrer Haushaltshilfe gemeldeten Leistungen oder sie werden automatisch 5 Werktage nach Meldung der Leistung validiert.
Leistung von Ihrem Vertragsunternehmen gemeldet
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1
Ihr Vertragsunternehmen meldet die von Ihrer Haushaltshilfe erbrachte Leistung
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2
Sie bestätigen die Leistung
Sie erhalten per E-Mail eine Mitteilung mit der Aufforderung, die Leistung zu bestätigen.
- Ab dem Datum der Validierung durch das Vertragsunternehmen haben Sie 4 Werktage Zeit, um die Leistung in Ihrem Gesicherten Bereich oder Ihrer Mobil-App "Dienstleistungsschecks Wallonien" zu bestätigen oder der Angabe zu widersprechen.
Wenn Ihrerseits keine Bestätigung erfolgt, wird die Leistung automatisch bestätigt und kann nicht mehr angefochten werden. Die Dienstleistungsschecks werden dann von Ihrer elektronischen Brieftasche abgebucht.
- Ab dem Datum der Validierung durch das Vertragsunternehmen haben Sie 4 Werktage Zeit, um die Leistung in Ihrem Gesicherten Bereich oder Ihrer Mobil-App "Dienstleistungsschecks Wallonien" zu bestätigen oder der Angabe zu widersprechen.
-
3
Außerdem genehmigt Ihr zugelassenes Unternehmen die Leistung
Oder sie wird automatisch 5 Werktage nach Meldung der Leistung validiert.
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