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Sind Sie Opfer von Diskriminierungen?

Wenn Sie Opfer oder Zeuge bzw. Zeugin von Diskriminierungen sind, dann sollten Sie dies umgehend dem Unternehmen mitteilen, für das Sie tätig sind. Es stehen Ihnen zudem spezielle Services zur Verfügung, um Sie zu informieren, Ihre Beschwerde einzureichen, die Situation zu untersuchen, Ihnen Hilfestellung zu geben, eine Mediation zu organisieren, mögliche Rechtsmittel zu erörtern, basierend auf den gesetzlichen Bestimmungen.

Diskriminierung am Arbeitsplatz ist in unserer Gesellschaft leider eine Realität, der sich auch der Dienstleistungsscheck-Sektor stellen muss. Diskriminierung kann unterschiedliche Formen annehmen: Diskriminierung durch Kundinnen und Kunden, durch die Haushaltshilfe und das Unternehmen. Trotz der Bekämpfung von Diskriminierungen und ungleicher Behandlung im beruflichen Bereich, gibt es weiterhin zahlreiche besonders stark betroffene Gruppen.

Soziale Verantwortung ist selbstverständlich etwas, das alle Unternehmen betrifft und vielleicht insbesondere Dienstleistungsscheck-Unternehmen, aufgrund ihrer Aufgaben und ihrer sozialen Ziele, wie:

  • Eine soziale Wirtschaft fördern durch die Beschäftigung eines benachteiligten Publikums und/oder ohne beruflichen Status
  • Serviceleistungen für Menschen anbieten und dabei auf neue Bedürfnisse von Menschen und Gesellschaft eingehen
  • Schwarzarbeit bekämpfen, indem echte Arbeitsverträge angeboten werden
    Ein fundiertes Verständnis der antidiskriminierenden Standards ist somit eine Voraussetzung für die Tätigkeit im Dienstleistungsscheck-Sektor.

Was sagt das Gesetz?

Diskriminierung ist gesetzlich verboten und strafbar. In unserem Land gibt es ein spezielles Gesetz, das Diskriminierung untersagt (Antirassismusgesetz) basierend auf unterschiedlichen Kriterien. Die Diskriminierungskriterien werden generell „geschützte Kriterien“ genannt und sind die Folgenden:

  • Nationalität, vorgebliche Rasse, Hautfarbe, Herkunft, nationale oder ethnische Herkunft
  • Geschlecht und damit verbundene Kriterien, wie Schwangerschaft, Entbindung, Mutterschaft und Stillen oder Identität und Gender-Expression oder Geschlechtsumwandlung
  • Alter, sexuelle Orientierung, religiöse Überzeugung, eine Behinderung
  • Familienstand, Geburt, Vermögen, politische Einstellung, gewerkschaftliche Überzeugung, Sprache, vergangener, gegenwärtiger oder zukünftiger Gesundheitszustand, körperliche oder genetische Merkmale, Herkunft des sozialen Zustands und Zusammensetzung des Haushalts.

In Belgien gibt es Folgendes:

  • Gesetz zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern
  • Antidiskriminierungsgesetz
  • Kulturpaktgesetz

Diskriminierung kann sich unterschiedlich zeigen: sie kann direkt sein (eine Person oder eine Gruppe von Personen wird direkt anvisiert, basierend auf einem geschützten Kriterium) oder indirekt (eine Verfügung, Maßnahme oder ein Kriterium scheint neutral, bringt jedoch indirekt einen Nachteil für Personen mit einem geschützten Kriterium mit sich). Auch andere Verhaltensweisen werden als diskriminierend erachtet, wie die Aufforderung zum Diskriminieren (das heißt, eine andere Person zu einem diskriminierenden Verhalten auffordern), Hassreden, Mobbing, sexuelle Belästigung oder das Verhindern der Umsetzung entsprechender behindertengerechter Einrichtungen.

Diskriminierung ist strafbar in Belgien und kann mehrere Jahre Gefängnis nach sich ziehen und/oder Geldbußen in Höhe von mehreren hundert bzw. tausend Euro, abhängig vom jeweiligen Fall.

Was tun, wenn man Opfer bzw. Zeuge oder Zeugin von Diskriminierung wird?

Opfer und Zeuginnen sowie Zeugen von Diskriminierungen sind ab Einreichen der Anzeige vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt, es können keine negativen Maßnahmen gegen sie eingeleitet werden (insbesondere keine Entlassung). In Belgien muss ein Opfer von Diskriminierung nicht beweisen, dass eine Diskriminierung vorgefallen ist, sondern der bzw. die Beschuldigte muss beweisen, dass er/sie kein diskriminierendes Verhalten hatte. Dies wird als Umkehrung der Beweislast bezeichnet und garantiert einen besseren Schutz fûr die Opfer.


Wenn Sie das Gefühl haben, Opfer von Diskriminierung zu sein, können Sie die Unia kontaktieren. Hierbei handelt es sich um das öffentliche Organ zur Bekämpfung von Diskriminierungen und für Chancengleichheit in Belgien. Es ist insbesondere mit der Erfassung der Meldungen von Diskriminierungen beauftragt (mit Ausnahme jener in Bezug auf das Geschlecht einer Person sowie der Sprache) und bietet kotenlose rechtliche Hilfestellung für die Opfer.

Wenn Sie Opfer von Diskriminierungen sind, die sich auf Ihr Geschlecht beziehen, dann wenden Sie sich bitte an das Institut zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Wenn Sie Opfer oder Zeuge bzw. Zeugin diskriminierender Verhaltensweisen sind, wenden Sie sich bitte umgehend an das Unternehmen, für das Sie tätig sind. Erfassen Sie möglichst viele Elemente, wie Namen, Zeugen, Fotos usw. Es gibt zudem spezielle Servicestellen, um Sie zu informieren, Ihre Beschwerde zu erfassen, die Situation zu untersuchen, Sie zu orientieren, eine Mediation zu organisieren, die möglichen Rechtsmittel darzulegen, basierend auf den geltenden Gesetzen.

 

Nützliche Adressen:

 

Alle Personen in Belgien, die das Gefühl haben, Opfer von Diskriminierung zu sein bzw. Zeuge von Diskriminierung werden, können sich an die folgenden Stellen wenden:

Unia
Rue Royale 138,
B-1000 Brüssel
Tel: 0800 12 800 (Montag, Mittwoch und Freitag, 9.30 Uhr bis 13 Uhr)
Fax: +32 (0)2 212 30 30
Website: https://www.unia.be/de 
E-Mail: info@unia.be 

Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern (IGFM)
Rue Ernest Blerot, 1
B-1070 Brüssel
Tel: 02/233 44 00
Website: https://igvm-iefh.belgium.be/de 
E-Mail: egalite.hommesfemmes@iefh.belgique.be 

Espaces Wallonie
Ansprechpartnerin:
Frau Gillain Pauline
Tel: 081/323689
E-Mail: pauline.gillain@spw.wallonie.be 

Frau GILLET Aline
Tel: 081327340
Website: https://www.wallonie.be/de/espaces-wallonie 
E-Mail: aline.gillet@spw.wallonie.be