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Welche Arbeiten kann ich im Rahmen des Dienstleistungsschecksystems ausführen?

Welche Arbeiten Sie als Arbeitnehmer eines zugelassenen Unternehmens verrichten dürfen, ist genau festgelegt. Es sind folgende. 

Die Aufgaben, die eine Dienstleistungsscheck-Arbeitskraft im Haushalt ausführen darf, sind:

  • Reinigungsarbeiten
  • Waschen
  • Bügeln
  • Kleine Näharbeiten
  • Zubereitung von Mahlzeiten

Die Aufgaben, die eine Dienstleistungsscheck-Arbeitskraft außerhalb des Haushalts ausführen darf, sind:

  • Bügeln
  • Haushaltseinkäufe
  • Begleiteter Transport von Personen mit eingeschränkter Mobilität

Diese Aktivitäten sollen dem Kunden bei der Führung seines Haushalts helfen. Die Aktivitäten dürfen also ausschließlich in seinem privaten Bereich durchgeführt werden und nicht mit seinen beruflichen oder gewerblichen Aktivitäten zusammenhängen.

Wenn der Kunde von Ihnen die Ausführung anderer Arbeiten verlangt (Gartenarbeiten, Autowaschen usw.), sind diese im Rahmen des Dienstleistungsschecksystems nicht erlaubt und Sie müssen Ihr zugelassenes Unternehmen informieren.

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