Wer kann im Rahmen des Dienstleistungsschecksystems arbeiten?
Sie haben vor, im Rahmen des Dienstleistungsschecksystems zu arbeiten? Das ist durchaus möglich! Hier erfahren Sie, ob Sie die Bedingungen erfüllen.
Grundsätzlich kann jeder im Rahmen des Dienstleistungsschecksystems arbeiten und zugelassene Arbeitskraft werden, auch Personen, die nicht als arbeitssuchend gemeldet sind.
Sie sind ausländischer Arbeitnehmer? Um im Rahmen eines Dienstleistungsscheck-Arbeitsvertrages eingestellt werden zu können, benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung und eine gültige Arbeitsgenehmigung.
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