Einer meiner Angehörigen ist verstorben: Was geschieht mit seinen Dienstleistungsschecks?
In Abstimmung mit der Region Wallonische Region, wird die Akte eines verstorbenen Benutzers . Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben.
Was können Sie in diesen 90 Tagen tun?
Sie können nicht: neue Dienstleistungsschecks mit diesem Konto bestellen.
Sie können:
-
die Dienstleistungsschecks der verstorbenen Person verwenden, um unbezahlte Leistungen zu bezahlen, die vor dem Ableben Ihres Angehörigen erbracht wurden.
-
die Vergütung der auf dem Konto verfügbaren Dienstleistungsschecks beantragen.
-
noch nicht bestätigte Leistungen im Dienstleistungsscheckportal des Verstorbenen bestätigen.
Was tun, wenn nicht mehr genügend Dienstleistungsschecks vorhanden sind, um die Leistungen zu bezahlen? Nehmen Sie Kontakt mit dem zugelassenen Unternehmen auf, um die Leistungen außerhalb des Dienstleistungsschecksystems zu bezahlen.
Nötige Unterlagen
Bei einem Antrag auf Erstattung benötigen wir, je nach Situation, bestimmte Dokumente.
Laden Sie die Formulare hier herunter:
- Antragsformular für die Rückerstattung von Dienstleistungsschecks in Papierform
- Antragsformular Umtausch oder Vergütung elektronischer Dienstleistungsschecks
Diese Dokumente sind zu senden an Pluxee über unser Online-Kontaktformular oder an
Pluxee titres-services
Remboursement PB 77
1180 Uccle
Nötige Unterlagen | ||
Antrag eines Notars oder Rechtsanwalts | Antrag ohne Notar oder Rechtsanwalt | |
1 Alleinerbe | Mehrere Erben | |
1. Sterbeurkunde | 1. Sterbeurkunde | 1. Sterbeurkunde |
2. Formular für Antrag auf Erstattung (+ rechte Bereiche, wenn Papierschecks) | 2. Formular für Antrag auf Erstattung (+ rechte Bereiche, wenn Papierschecks) | 2. Formular für Antrag auf Erstattung (+ rechte Bereiche, wenn Papierschecks) |
3. Erbschaftsurkunde | 3. Erbschein (ausgestellt vom Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen) | 3. Erbschein (ausgestellt vom Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen) |
4. Fotokopie der Bankkarte des Erben (der auf dem Erbschein angegebene Name muss mit dem auf der Bankkarte übereinstimmen) | 4. Offizielles Dokument der Bank zur Bescheinigung, dass die Kontonummer den im Erbschein angegebenen Erben gehört | |
Erstattung auf das Bankkonto der letzten Überweisung oder, wenn dieses geschlossen wurde, auf das Konto des Notars | Erstattung auf das auf der Bankkarte angegebene Konto | Erstattung auf das im offiziellen Dokument der Bank angegebene Konto |
Hilfe
Sie finden nicht, was Sie suchen? Kontaktieren Sie uns
-
Telefon
Telefonisch unter 02/401.31.70Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr
-
E-Mail
Senden Sie uns eine E-MailHaben Sie eine Frage oder eine Beschwerde?