Was tun, wenn meine Haushaltshilfe sich während der Erbringung ihrer Leistung verletzt?
Ihre Haushaltshilfe hat sich bei der Erbringung ihrer Leistungen bei Ihnen verletzt? Rufen Sie, wenn nötig, je nach Schwere der Situation zunächst einen Arzt oder den Notdienst. Informieren Sie anschließend umgehend das zugelassene Unternehmen, bei dem die Person beschäftigt ist.
Das zugelassene Unternehmen ist verpflichtet, seine Mitarbeiter gegen Arbeitsunfälle zu versichern und übernimmt daher die administrative Bearbeitung dieses Missgeschicks.
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Telefonisch unter 02/401.31.70Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr
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