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Ich möchte meine Dienstleistungsschecks umtauschen. Wie geht das? 

Anträge auf Umtausch von Dienstleistungsschecks sind leider nicht mehr möglich.

Anträge auf Umtausch von Dienstleistungsschecks "Mutterschaftshilfe" sind ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich. Ab diesem Datum ist nur noch eine Erstattung Ihrer Dienstleistungsschecks mit Ihrer Sozialversicherungskasse möglich.

Wenn Sie 2023 für den Erhalt von 105 Dienstleistungsschecks "Mutterschaftshilfe" ( Wert 9 EUR ) in Frage kamen, sind diese noch bis zu ihrem ursprünglichen Gültigkeitsende gültig. Wenn Sie die Gültigkeit Ihrer Dienstleistungsschecks verlängern möchten, müssen Sie dies Pluxee mitteilen, die den Betrag der Schecks bei Ihrer Sozialversicherungskasse zurückerstatten wird. Diese wird sich nach Erhalt des erstatteten Betrags für die betreffenden Schecks darum kümmern, Ihnen neue Schecks zu empfehlen.

ACHTUNG!

Angesichts der Erhöhung des Kaufwerts der Dienstleistungsschecks erhalten Sie nicht die gleiche Anzahl an Schecks wie die Anzahl, für die Sie die Verlängerung der Gültigkeitsdauer beantragt haben.

Beispiel:

Sie hatten 25 Dienstleistungsschecks "à la maternité" aus dem Jahr 2023. Da diese Dienstleistungsschecks zu einem Wert von 9 EUR erworben wurden, wird der Gesamtbetrag von 225 EUR an Ihre Sozialversicherungskasse zurückerstattet. Dieser Betrag wird von Ihrer Sozialversicherungskasse wieder verwendet, um Ihnen neue Dienstleistungsschecks zu empfehlen. Da diese Dienstleistungsschecks einen Kaufwert von 10 EUR haben, erhalten Sie 22 Dienstleistungsschecks anstelle der ursprünglich 25, die von Ihrem Antrag betroffen waren.