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17 November 2020

Covid-19 : vorschriften

Hier einige Empfehlungen, um einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten.

  • Der Anwender muss den Haushaltshilfen ein sicheres Arbeitsumfeld garantieren:
    • Der Arbeitnehmer vermeidet jeglichen Kontakt mit der Haushaltshilfe. Der Anwender muss sich immer in einem anderen Raum befinden als die Haushaltshilfe. Sollte die nicht möglich sein, muss immer ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden. Wenn auch diese Bedingung nicht eingehalten werden kann, können keine Leistungen erbracht werden.
    • Der Anwender plant während der Ausführung der Leistungen keinen Besuch, der nicht grundlegend wichtig ist.
    • Der Anwender stellt sicher, dass der Arbeitsplatz – im Rahmen des Möglichen, aber maximal – durchlüftet ist.
    • Im Idealfall stellt der Anwender speziell für die Haushaltshilfe reservierte wiederverwendbare Handschuhe zur Verfügung.
    • Die Dienstleistungsschecks werden im Voraus vorbereitet, um jeglichen persönlichen Kontakt zu vermeiden. Vorzugsweise sollten elektronische Dienstleistungsschecks verwendet werden.

Bei Nichteinhaltung dieser Anweisungen hat die Haushaltshilfe das Recht, die Ausführung ihrer Leistungen einzustellen oder zu annullieren. In einem solchen Fall wird dem Anwender die vollständige Leistung in Rechnung gestellt.

  • Bei einem Anwender, der sich in Quarantäne oder häuslicher Isolation befindet bzw. der Symptome aufweist, die auf Covid-19 hinweisen (Fieber, trockener Husten, Müdigkeit, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Entfärbung der Finger oder Zehen usw.) können keine Leistungen ausgeführt werden. Der Anwender ist verpflichtet, das Dienstleistungsscheckunternehmen umgehend zu informieren, wenn eine derartige Situation sich einstellen sollte. Sollte der Anwender dies nicht umgehend tun, kann er für möglicherweise damit verbundene Konsequenzen haftbar gemacht werden.

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