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17 Dezember 2024 Ihre Steuerbescheinigungen werden ausschließlich per E-Mail versandt

Ab März 2025 wird Ihre Steuerbescheinigung ausschließlich per E-Mail zugestellt. Mehr anzeigen

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17 Dezember 2024

Ihre Steuerbescheinigungen werden ausschließlich per E-Mail versandt

Ab März 2025 wird Ihre Steuerbescheinigung ausschließlich per E-Mail zugestellt.

Diese Maßnahme dient der Vereinfachung und Digitalisierung und ermöglicht eine schnellere und sicherere Übermittlung Ihrer Steuerunterlagen. Dieses Dokument wird auch direkt in Ihrem Benutzerbereich verfügbar sein. 

Außerdem werden die Informationen Ihrer Steuerbescheinigung in Ihrer Steuererklärung vorausgefüllt und direkt an den FÖD übermittelt. 

Um den ordnungsgemäßen Erhalt Ihrer Steuerbescheinigung sicherzustellen, bitten wir Sie, Ihre E-Mail-Adresse in Ihrem Benutzerbereich zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren oder zu vervollständigen. Eine gültige E-Mail-Adresse ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Dokumente erhalten. 

Wie Sie Ihre Daten, einschließlich Ihrer E-Mail-Adresse, aktualisieren können, erfahren Sie in unserem Erklärungsbeitrag: Wie ändere ich die Daten in meiner Akte? 

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