FR

Benötigen Sie Hilfe?

Kontaktieren Sie uns

Für Anwender von Dienstleistungsschecks

Für Dienstleistungsscheck-Unternehmen

iStock-1146103884-5.jpg
Alle Nachrichten anzeigen
04 Dezember 2024 Melden Sie sich im Handumdrehen mit itsme® in den Apps an

Ab Januar 2025 können Sie sich über die itsme®-App auf den unterschiedlichen... Mehr anzeigen

Zurück

28 November 2024

Indexierung von Dienstleistungsschecks in der Wallonie: Das ändert sich ab Januar 2025

Im Einklang mit der letzten von der wallonischen Regierung getroffenen Entscheidung tritt die Indexierung für Dienstleistungsschecks in der Wallonie ab Januar 2025 in Kraft, sodass die Preise für Dienstleistungsschecks für die Anwender maximal zweimal pro Jahr (im Januar und im Juli) angepasst werden können. 

Im Rahmen dieser Indexierung wird die Preisentwicklung berücksichtigt, sodass die Finanzierung für Unternehmen entsprechend abgestimmt werden kann. Das bedeutet, dass die Anwender möglicherweise zweimal pro Jahr feststellen müssen, dass der Kaufpreis angestiegen ist, abhängig von den jeweiligen inflationären Bedingungen*.

*Artikel 3/2, §2 des Königlichen Erlasses vom 12. Dezember 2001 in Bezug auf Dienstleistungsschecks

Was bedeutet das für die Anwender? 

Dass der Preis für einen Dienstleistungsscheck ab dem 1. Januar 2025 um 20 Cent ansteigt. 

Was sind die neuen Nennwerte der Dienstleistungsschecks? 

Für das individuelle Kontingent

  • 10,20 EUR für die ersten 175 pro Kalenderjahr gekauften Dienstleistungsschecks;
  • 11,20 EUR für den 176. bis zum 400. Im Kalenderjahr gekauften Dienstleistungsscheck;
  • 12,20 EUR für den 401. bis zum 500. Pro Kalenderjahr gekauften Dienstleistungsscheck.

Für das Kontingent für Haushalte

  • 10,20 EUR für die ersten 350 pro Kalenderjahr gekauften Dienstleistungsschecks;
  • 11,20 EUR für den 351. bis zum 800. Pro Kalenderjahr gekauften Dienstleistungsscheck;
  • 12,20 EUR für den 801. bis zum 1.000. pro Kalenderjahr gekauften Dienstleistungsscheck.

Für spezifische Kontingente

  • 10,20 EUR für die 2.000 pro Kalenderjahr gekauften Dienstleistungsschecks

Die steuerliche Absetzbarkeit bleibt unverändert. Sie beläuft sich weiterhin auf 10 % auf die ersten 150 pro Person und pro Steuerjahr gekauften Dienstleistungsschecks. 

Die Gültigkeitsdauer bleibt unverändert. Die 2024 für einen Betrag von 10 EUR gekauften Dienstleistungsschecks können auch 2025 weiterhin verwendet werden. 

Warum eine halbjährliche Indexierung? 

Diese Maßnahme ist Teil einer weitreichenden Reform, die seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist und die auf den Schutz der finanziellen Nachhaltigkeit des Dienstleistungsschecksystems der Wallonie abzielt und eine Antwort ist auf die folgenden Herausforderungen: 

  • die finanzielle Nachhaltigkeit des Dienstleistungsschecksystems sicherstellen;
  • die finanzielle Nachhaltigkeit des Dienstleistungsschecksystems ermöglicht den Schutz des Sektors und insbesondere seiner Arbeitnehmenden;
  • vermeidung von radikalen und starken Preisanstiegen, indem die Anpassungen progressiv verteilt und die wirtschaftlichen Bedingungen genau mitverfolgt werden.

Wann? 

Die erste Indexierung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. 

Hilfe

Sie finden nicht, was Sie suchen?

Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns per