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Für Anwender von Dienstleistungsschecks

Für Dienstleistungsscheck-Unternehmen

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Rechtliche Hinweise

Der Zugang zu und die Nutzung dieser Website und der mobilen Dienstleistungsscheck-App (im Folgenden zusammenfassend als „Website“ bezeichnet) unterliegen der Einhaltung und bedingungslosen Annahme aller hierin enthaltenen Bedingungen und Haftungsausschlüsse. Durch die Nutzung der Website akzeptieren Sie diese ausdrücklich und uneingeschränkt.
 


Allgemeine Servicebedingungen für das Anwender

1. Allgemeine Angaben

1.1 Verantwortliche Rechtssubjekte

Pluxee Belgium SA (im Folgenden "Pluxee"), deren eingetragener Sitz sich in Rue Ravenstein 36, 1000 Brüssel befindet und deren Unternehmensnummer BE 403.167.335 lautet, verwaltet diese Website.
Pluxee führt öffentliche Aufträge aus, die sich auf die Ausgabe und Vergütung von Dienstleistungsschecks in Papier- und/oder elektronischem Format beziehen, die ihr von den öffentlichen Auftraggebern (Wallonische Region, "dem öffentlichen Auftraggeber") erteilt werden.

1.2 Verwendung von Informationen - geistige Eigentumsrechte

Der gesamte Inhalt der Website ist durch die geistigen Eigentumsrechte von Pluxee und/oder der öffentlichen Auftraggeber geschützt.
"Pluxee" und die übrigen Namen von Produkten und/oder Dienstleistungen, auf die in dieser Website verwiesen wird, sind eingetragene Marken von Sodexo oder ihren Schwestergesellschaften. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung seitens Pluxee sind Sie nicht befugt, Informationen, Software, Produkte oder Dienstleistungen, die Sie über diese Website nutzen, zu modifizieren, zu kopieren, zu verteilen, zu übermitteln, zu verbreiten, darzustellen, zu reproduzieren, zu veröffentlichen, zu lizenzieren, zu übertragen oder zu verkaufen, oder aus den oben genannten Elementen abgeleitete Werke zu verfassen.

1.3. Auf der Website verbreitete Informationen

 
i. Allgemein:

Die auf dieser Website verbreiteten Informationen stammen aus zuverlässigen Quellen. Dennoch kann Pluxee die Vollständigkeit, Exaktheit und/oder Aktualität dieser Informationen nicht gewährleisten. Außerdem können auf dieser Website enthaltene Informationen, Produkte und Dienstleistungen technische Ungenauigkeiten oder Tippfehler enthalten. Pluxee oder ihre Schwestergesellschaften haften nicht für Schäden, die sich aus der Tatsache ergeben, dass die auf dieser Website verbreiteten Informationen möglicherweise unangemessen, ungenau, veraltet oder unvollständig sind. Außerdem dürfen die auf dieser Website präsentierten Informationen auf keinen Fall als Ratschlag finanzieller Art, als Ratschlag hinsichtlich der Verwaltung, der Organisation von Personal oder als Empfehlung jeglicher Art verstanden werden: Die auf dieser Website verbreiteten Daten sind rein informativer Natur. Für spezielle Empfehlungen, die Ihrer Situation angepasst sind, wenden Sie sich bitte an die zuständige kaufmännische Abteilung.

ii. Berechnungshilfe:

Die Website stellt Ihnen einfache Berechnungshilfsmodule zur Verfügung, mit denen Sie bestimmte Operationen durchführen können. Diese Hilfen sollen dem Nutzer lediglich einen Überblick über die verschiedenen berechneten Werte bieten. Die erzielten Ergebnisse können in keiner Weise als sicher und verbindlich angesehen werden. Sie verwenden diese Berechnungen auf eigenes Risiko. Darüber hinaus müssen Sie besonders die Auswirkungen beachten, die bestimmte Änderungen der Steuergesetzgebung auf bestimmte Produkte haben können.

1.4. Verantwortlichkeit des Nutzers der Dienstleistungen

i. Allgemein:

Sie sind für die einwandfreie Funktion Ihrer IT-Ausrüstung, Ihres Modems, Ihrer Telefonleitung, sowie Ihres Internet-Zugangs verantwortlich.

ii. Transaktionsdienste:

Ein Teil der Website kann dem Erwerb, der Nutzung und der Beratung von Produkten und Dienstleistungen von Pluxee oder ihren Schwesterunternehmen vorbehalten sein.
Die Benutzer sind sich voll und ganz darüber im Klaren, dass sie sich verpflichten, diesen Transaktionsteil umsichtig und unter Einhaltung der geltenden Regeln, Gesetze, Vorschriften und Gebräuche zu verwenden.
Sie verpflichten sich, Pluxee so schnell wie möglich zu benachrichtigen, falls beim Versand oder der Auftragsbestätigung Probleme auftreten sollten.

1.5. Links und Hypertext

Pluxee oder ihre Schwestergesellschaften haften auf keinen Fall für Hypertext-Links, die von den Websites Dritter im Internet aus über die Website gelegt werden.
Jeder Hypertext-Link, der von einer anderen Website aus zur Website gelegt wird, erfordert die vorherige ordnungsgemäße Einholung einer schriftlichen ausdrücklichen Genehmigung von Pluxee.
Außerdem kann die Website Links zu Websites enthalten, die von Dritten verwaltet werden. Diese Links werden ausschließlich angeboten, um den Komfort der Benutzer zu erhöhen. Pluxee hat keinerlei Kontrolle über die oben genannten Websites und übernimmt keinerlei Haftung bezüglich ihres Inhalts. Die Einfügung dieser Links bedeutet im Übrigen nicht, dass Pluxee oder ihre Schwestergesellschaften dem Inhalt dieser Websites zustimmen.

1.6. Datenschutzpolitik und Vertraulichkeit

Pluxee behält sich das Recht vor, Informationen, die sich auf Mitteilungen beziehen, wie Inhalt, Herkunft oder Ziel, zu überprüfen, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sich diese Mitteilungen vollständig oder teilweise auf illegale Aktivitäten beziehen, oder wenn eine diesbezügliche Anordnung der zuständigen Behörden vorliegt. Sofern die Kontrolle nicht auf Veranlassung zuständiger Behörden erfolgt, kann sich die Kontrolle durch Pluxee nur auf öffentliche oder nicht vertrauliche Mitteilungen beziehen, d.h. auf Informationen, die auf einer Website zu finden sind, Mitteilungen in Diskussionsforen oder IT-Mailings, wobei diese Aufzählung nicht erschöpfend ist.
Pluxee kann die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die korrekte Verwaltung des Datenverarbeitungssystems zu gewährleisten. Sodexo kann zu diesem Zweck auf jede in ihrem Datenverarbeitungssystem gespeicherte Mitteilung zugreifen.
Sie verpflichten sich, Ihr Passwort und Ihren Zugangscode geheim zu halten und vertraulich zu behandeln. Jede Verwendung von Identifizierungselementen erfolgt auf Ihre ausschließliche Verantwortung. Im Falle des Verlustes oder Diebstahls oder der betrügerischen Nutzung eines dieser Elemente sind Sie verpflichtet, Pluxee umgehend zu informieren, diese Mitteilung muss per Einschreiben bestätigt werden. Sie werden erst an dem Tag von Ihrer Haftung befreit, der auf den Tag des Eingangs des Einschreibebriefs folgt.

1.7. Zugangsbeschränkungen

Pluxee behält sich das Recht vor, jedem Nutzer den Zustand zur vollständigen oder zu einem Teil der Website einseitig und ohne vorherige Ankündigung zu verweigern, insbesondere bei Verstößen gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen.

1.8. Virenschutz

Pluxee richtete Sicherheitssysteme ein, die der jüngsten technologischen Entwicklung entsprechen, um diese Website, ihr Datenverarbeitungs- und Telematiksystem, ihre Datenbank und den Datenaustausch mit den Benutzern zu schützen. Ein System zum Schutz gegen die bekannten und feststellbaren Viren ist ebenfalls vorhanden. Diese Schutzsysteme werden regelmäßig angepasst und aktualisiert.
Die Verpflichtung, die Pluxee diesbezüglich eingeht, ist eine Verpflichtung bezüglich der Mittel, nicht des Ergebnisses.
Außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit haftet PLUXEE nicht für Unannehmlichkeiten, Schäden, Unterbrechungen, Diebstahl, Verlust, Zerstörung oder Veränderung von Daten, die aus einem illegalen Zugang oder Zugriff durch Dritte mit der Absicht, das Computersystem von PLUXEE oder eines Benutzers zu beschädigen, oder aus einem Virus, der von der Webseite oder dem Computersystem von PLUXEE oder eines Benutzers stammt, resultieren.

1.9. Unterbrechung des Zugangs zum Dienst

Pluxee setzt alle ihr zur Verfügung stehenden angemessenen Mittel ein, um den Benutzern den Zugang zu den auf ihrer Website angebotenen Diensten zu gewährleisten.
Pluxee haftet nicht für technische Pannen, Leitungsunterbrechungen oder Stromausfall, Diebstahl, Einbruch, Systemfehler oder sonstige Ereignisse, die sich ihrer angemessenen Kontrolle entziehen und die die auf der Website angebotenen Dienste unzugänglich oder mangelhaft machen.
Pluxee kann ohne Vorankündigung den Zugang zur Website oder zu einem Teil der Website unterbrechen, um Wartungsarbeiten durchzuführen oder Verbesserungen vorzunehmen, im Falle höherer Gewalt, im Falle des Risikos der missbräuchlichen Benutzung oder des Betrugs oder im Falle des Eintretens eines Ereignisses, das sich ihrer Kontrolle entzieht, ohne dass aufgrund der Unterbrechung des Zugangs irgendwelche Verpflichtungen bestehen oder Entschädigungen gezahlt werden. Pluxee bemüht sich jedoch, die Benutzer innerhalb angemessener Frist über Unterbrechungen zu informieren.

1.10. Änderung der allgemeinen Nutzungsbedingungen

Pluxee behält sich das Recht vor, die Bedingungen und Hinweise, gemäß derer diese Website Ihnen zur Verfügung gestellt wird, zu ändern.

1.11. Geltendes Recht und zuständige Gerichte

Diese Dienstleistung unterliegt belgischem Recht. Für Streitigkeiten sind gemäß Artikel 624, 1°, 2° und 4° des Gerichtsgesetzbuches die belgischen Gerichte zuständig.

 

2. Service-Schecks bestellen (für Einzelpersonen)

Vorbemerkung


PLUXEE (Pluxee Belgium S.A., Rue Ravenstein 36, 1000 Brüssel, BCE 0403 167 335) fungiert als Aussteller von Dienstleistungsschecks für die öffentlichen Auftraggeber der Wallonische Region.

Der Zugang zur Website für Dienstleistungsschecks https://dienstleistungsschecks.wallonie.be (nachfolgend als "PLUXEE-Website" bezeichnet) und ihre Nutzung, einschließlich der Nutzung mobiler Anwendungen für diese Dienste, setzen die Einhaltung und das Einverständnis mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, deren Annahme durch den Nutzer durch Nutzung der Dienstleistungen vorausgesetzt wird.

2.1. Definition des Nutzers

Der Nutzer ist die natürliche Person, die gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen Dienstleistungsschecks bestellen kann.
Im Falle einer Bestellung von Dienstleistungsschecks über diese Website wird PLUXEE als Vertragspartner des Nutzers betrachtet.

2.2. Zweck der Dienstleistungen

Diese Website ist für Verwaltungszwecke bestimmt, unter anderem für den Erwerb von Dienstleistungsschecks.

Gemäß dem Gesetz vom 20. Juli 2001 wird ein Dienstleistungsscheck definiert als ein von einem ausstellenden Unternehmen ausgestellter Zahlungsbeleg, der es dem Nutzer ermöglicht, mit finanzieller Unterstützung des Staates in Form einer Verbrauchersubvention die Erbringung lokaler Arbeiten oder Dienstleistungen, die von einem zugelassenen Unternehmen ausgeführt werden, zu bezahlen.

Ein zugelassenes Unternehmen ist ein Unternehmen, das vom öffentlichen Auftraggeber die offizielle Genehmigung erhalten hat, rechtmäßige Tätigkeiten (wie Haushaltseinkäufe, Bügeln, Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität) im Rahmen des Dienstleistungsschecksystems durchzuführen.

 

2.3. Bestellung, Lieferung und Einreichung von Serviceschecks

Dienstleistungsschecks sind nur auf belgischem Gebiet und für die Bezahlung von Arbeiten oder lokalen Dienstleistungen gültig, die von einem zugelassenen Unternehmen gemäß den Definitionen des Gesetzes vom 20. Juli 2001 erbracht werden.

Ein Nutzer, der Dienstleistungsschecks wünscht, überweist den Betrag des Kaufpreises pro Dienstleistungsscheck per Banküberweisung an PLUXEE.

Alle Beträge, Bestellungen und Zahlungen, die über diese Website getätigt werden oder werden können, werden in EURO angegeben.

Die Situation im Dezember 2019 stellt sich wie folgt dar:

  • Der Kaufpreis eines Dienstleistungsschecks beträgt 10 EUR für die ersten 175 erworbenen Dienstleistungsschecks pro Kalenderjahr und 11 EUR für jeden Dienstleistungsscheck, der den Erwerb von 175 Dienstleistungsschecks pro Kalenderjahr übersteigt.
  • Die Bestellung muss mindestens 1 elektronischer Dienstleistungsgutschein oder 10 Dienstleistungsgutscheine in Papierform enthalten.
  • Der Dienstleistungsscheck hat eine Gültigkeitsdauer, die je nach der Region, in der sich der Nutzer registriert hat, unterschiedlich ist.
    In der Wallonische Region sind Dienstleistungsschecks ab dem Monat, der auf das Ausstellungsdatum des Dienstleistungsschecks folgt, 8 Monate lang gültig.
  • Der Nutzer kann maximal 500 Dienstleistungsschecks pro Kalenderjahr erwerben. 
  • Behinderte Nutzer und Nutzer mit einem unterhaltsberechtigten behinderten Kind können maximal 2.000 Dienstleistungsschecks pro Kalenderjahr zum Preis von 10 EUR pro Dienstleistungsscheck erwerben. Wird der Erwerb von 500 Dienstleistungsschecks pro Kalenderjahr überschritten, muss der Nutzer PLUXEE eine Bescheinigung einer der in Artikel 1, Absatz 1, 1, 7° und 8° des Königlichen Erlasses vom 12. Dezember 2001 aufgeführten Stellen vorlegen, um nachzuweisen, dass er zu einer dieser Kategorien gehört.
  • Allein erziehende Nutzer mit einem oder mehreren unterhaltsberechtigten Kindern, die sich in einer der im Königlichen Erlass vom 12. Dezember 2001 aufgeführten Situationen befinden, können ebenfalls maximal 2.000 Dienstleistungsschecks pro Kalenderjahr zum Kaufpreis von 10 EUR pro Dienstleistungsscheck erwerben.

==> Die Situation kann sich aufgrund von Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen ändern.

Das ausstellende Unternehmen sendet den Dienstleistungsscheck innerhalb der mit dem öffentlichen Auftraggeber vereinbarten Frist an den Nutzer.

Nutzer können die Vergütung von noch nicht verwendeten und noch gültigen Dienstleistungsschecks beim ausstellenden Unternehmen beantragen. Das ausstellende Unternehmen kann von einem Nutzer, der eine Erstattung beantragt, eine Entschädigung für die Verwaltungskosten verlangen. Die Erstattung erfolgt gemäß den in Artikel 9 des Königlichen Erlasses vom 12. Dezember 2001 festgelegten steuerlichen Bestimmungen.

Innerhalb der im Königlichen Erlass festgelegten Frist kann der Nutzer den Umtausch der noch gültigen Serviceschecks beantragen. Das ausstellende Unternehmen kann auch eine Verwaltungsgebühr für den Umtausch von Dienstleistungsschecks erheben.

Nutzer, die ihre Dienstleistungsschecks verloren haben (Verlust oder Diebstahl), können grundsätzlich eine Rückerstattung oder einen Ersatz verlangen. 

2.4. Hilfe bei der Bestellung

Auf der Website wird den Nutzern ein einfaches Berechnungshilfsmodul zur Verfügung gestellt, mit dem sie bestimmte Operationen durchführen können.

Diese Hilfe soll dem Nutzer lediglich einen Überblick über die verschiedenen berechneten Werte bieten. Die erzielten Ergebnisse können in keiner Weise als sicher und verbindlich angesehen werden. Der Nutzer verwendet diese Berechnungen auf eigenes Risiko. Darüber hinaus muss er besonders die Auswirkungen beachten, die bestimmte Änderungen der Steuergesetzgebung auf bestimmte Produkte haben können.

2.5. Beschränkung des Zugangs

PLUXEE behält sich das Recht vor, den Zugang zur PLUXEE Website einseitig und ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise zu sperren, insbesondere im Falle einer Verletzung dieser Bedingungen.

2.6. Kommunikation

Jede Nachricht bezüglich der auf dieser Website angebotenen Dienstleistungen, die per E-Mail oder Post übermittelt wird, gilt als vom Nutzer persönlich empfangen.

Wenn sich die eigenen administrativen Daten des Nutzers ändern, ist er verpflichtet, seine Daten online in seinem persönlichen Gesicherter Bereich anzupassen.

2.7. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

PLUXEE behält sich das Recht vor, diese Bedingungen im Falle von gesetzlichen oder behördlichen Änderungen oder modifizierten Spezifikationen einseitig zu ändern.

2.8. Geltendes Recht und zuständige Gerichte

Diese Dienstleistung unterliegt belgischem Recht.
Für Streitigkeiten sind gemäß Artikel 624, 1°, 2° und 4° des Gerichtsgesetzbuches die belgischen Gerichte zuständig.


Allgemeine Servicebedingungen für das zugelassene Unternehmen

Vorwort

PLUXEE (Pluxee Belgium S.A., Rue Ravenstein 36, 1000 Brüssel, BCE 0403 167 335) stellt dem ZUGELASSENEN UNTERNEHMEN bestimmte Serviceleistungen kostenlos im Namen der Regionen zur Verfügung, in seiner Funktion als Aussteller von Dienstleistungsschecks.
Die vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen bilden in Kombination mit dem Lastenheft der Vergabebehörde (die Region Brüssel-Hauptstadt, die Region Flandern und die Region Wallonie) den rechtlichen Rahmen (insbesondere basierend auf dem Gesetz vom 20. Juli 2001 für die Förderung der Entwicklung von Dienstleistungen und Arbeitsplätzen im Nahbereich sowie dem Königlichen Erlass vom 12. Dezember 2001 in Bezug auf Dienstleistungsschecks) und den Rahmen, in dem die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten von PLUXEE und dem ZUGELASSENEN UNTERNEHMEN definiert werden.
Die vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen bilden ein grundlegendes Element der Serviceleistungen, die PLUXEE standardmäßig zur Verfügung stellt. Das ZUGELASSENE UNTERNEHMEN stimmt den vorliegenden Bedingungen bei Inanspruchnahme der Standardleistungen von PLUXEE zu, hinsichtlich der Ausstellung und Rückerstattung von elektronischen Dienstleistungsschecks oder im Papierformat.

Artikel 1. Definitionen

1.1 AFFILIATES-ABTEILUNG: Der Kundendienst, den PLUXEE ZUGELASSENEN UNTERNEHMEN zur Verfügung stellt

1.2 APP: Die mobile App JobTracker 2.0, über welche die Haushaltshilfe ihre Tätigkeiten für PLUXEE elektronisch eingeben kann. Das ZUGELASSENE UNTERNEHMEN genehmigt die Leistungen anschließend im „Gesicherten Bereich“.

1.3 STANDARD-SERVICES: Diese Services werdendem ZUGELASSENEN UNTERNEHMEN kostenlos und standardmäßig über öffentliche Aufträge der Vergabebehörden (Region Brüssel-Hauptstadt, Region Flandern und Region Wallonie) zur Verfügung gestellt. Zu STANDARD-SERVICES zählen unter anderem die Bearbeitung der eingereichten Dienstleistungsschecks im Papierformat, die Registrierung von elektronischen Leistungen, die Rückerstattung von Dienstleistungsschecks und der Kundendienst.

1.4 DAS ZUGELASSENE UNTERNEHMEN: Das Unternehmen, das von den Vergabebehörden für die Ausführung der im Rahmen des Gesetzes vom 20. Juli 2001 ausgeführten Services und Arbeiten zugelassen wurde, für die Förderung der Entwicklung von Dienstleistungen und Arbeitsplätzen im Nahbereich.

Artikel 2. Einreichung von Dienstleistungsschecks im Papierformat

Das ZUGELASSENE UNTERNEHMEN muss die Dienstleistungsschecks mit einem ausgefüllten Einreichungsformular an bei Pluxee senden: Boulevard International 55 Building L – 170 Brüssel.

DAS ZUGELASSENE UNTERNEHMEN muss abhängig von der jeweiligen Region (die Region Brüssel-Hauptstadt, die Region Flandern und die Region Wallonien) und vom Monat der Leistung ein spezifisches Einreichungsformular verwenden. Auf dem Formular werden die folgenden Informationen aufgeführt:

  • Das Datum der Einreichung
  • Die Anzahl der Dienstleistungsschecks pro Region und für einen bestimmten Leistungsmonat
  • Auf Wunsch des ZUGELASSENEN UNTERNEHMENS: die interne Referenz des ZUGELASSENEN UNTERNEHMENS

Die weiteren Bedingungen für ein korrektes Ausfüllen des Formulars werden eindeutig auf dem Dokument aufgeführt.
Die Formulare müssen korrekt ausgefüllt werden, um entsprechend auf eine mögliche Anfrage einer Vergabebehörde antworten zu können.

Das ZUGELASSENE UNTERNEHMEN reicht das vollständig ausgefüllte Einreichungsformular bei PLUXEE ein, in Kombination mit dem rechten Abschnitt des rückzuerstattenden Dienstleistungsschecks. Das ZUGELASSENE UNTERNEHMEN bewahrt den abtrennbaren linken Abschnitt des Dienstleistungsschecks auf als Beleg bei einem Einspruch bzw. Verlust oder Diebstahl von Dienstleistungsschecks.
Ohne Einreichungsformular versendete Dienstleistungsschecks können nicht von PLUXEE bearbeitet werden. In einem solchen Fall setzt PLUXEE sich mit dem betreffenden ZUGELASSENEN UNTERNEHMEN in Verbindung, um mitzuteilen, dass eine ungültige Einreichung erfolgt ist und um ein gültiges Formular anzufragen. Sollte das ZUGELASSENE UNTERNEHMEN PLUXEE das Formular nicht zur Verfügung stellen, können die Dienstleistungsschecks nicht bearbeitet werden, ohne dass PLUXEE hierfür haftet.

Artikel 3: Rückerstattung

3.1 Um sicherzustellen, dass die Dienstleistungsschecks richtig gelesen und rückerstattet werden, muss das ZUGELASSENE UNTERNEHMEN ein vollständig und gut lesbar ausgefülltes Einreichungsformular für Dienstleistungsschecks übermitteln, im Einklang mit den entsprechenden Angaben auf dem Formular.
Die eingereichten Dienstleistungsschecks werden dem ZUGELASSENEN UNTERNEHMEN rückerstattet, wenn alle Dienstleistungsschecks (im Papierformat oder elektronisch) den Anforderungen entsprechen, d. h.:

  • zum ersten Mal verwendet werden und nicht annulliert wurden;
  • vor dem Ablauf des Gültigkeitsdatums eingelöst oder eingereicht werden;
  • bei Dienstleistungsschecks im Papierformat müssen die folgenden Felder gut lesbar ausgefüllt werden:
    • Unterschrift des Anwenders
    • offizieller Name des ZUGELASSENEN UNTERNEHMENS
    • Zulassungsnummer des ZUGELASSENEN UNTERNEHMENS
    • Identität der Haushaltshilfe (Nationalregisternummer (NISS))
    • Unterschrift der Haushaltshilfe
    • Datum der Leistung
    • Tätigkeit

Basierend auf den Lastenheften der Vergabebehörden darf PLUXEE keine nicht-konformen Dienstleistungsschecks auszahlen.

3.2 Auf Anfrage der Vergabebehörden identifiziert PLUXEE bestimmte Rückerstattungen von Dienstleistungsschecks und sperrt diese basierend auf den Richtlinien und den Verwaltungsentscheidungen der Vergabebehörden. Insofern PLUXEE über diese Richtlinien informiert wird, informiert es das ZUGELASSENE UNTERNEHMEN. Bei einer Sperrung entscheidet die jeweilige Vergabebehörde abhängig vom Fall. Die Vergabebehörde sperrt die Rückerstattung entweder definitiv oder veranlasst eine Freigabe, insofern das ZUGELASSENE UNTERNEHMEN einen Ausgleich veranlasst.

3.3 Wurde ein Dienstleistungsscheck nicht vollständig ausgefüllt oder ist unlesbar, erhält das ZUGELASSENE UNTERNEHMEN eine Aufforderung zur Vervollständigung oder Korrektur. Das ZUGELASSENE UNTERNEHMEN muss die Korrektur spätestens bis zum Ablaufdatum des Dienstleistungsschecks durchführen und hat immer mindestens einen (1) Monat lang Zeit. Ab dem Zeitpunkt der Annahme der Korrektur oder Ergänzung durch PLUXEE startet ab Tag 0 eine neue Rückerstattungsfrist, wie weiter oben aufgeführt. Wenn der Zusatz oder die Korrektur nicht innerhalb der Frist erfolgt, verfallen die Dienstleistungsschecks und PLUXEE ist nicht mehr in der Lage, diese im Einklang mit den Lastenhefen rückzuerstatten. DAS ZUGELASSENE UNTERNEHMEN hat auch die Möglichkeit, die schriftlichen Daten der Dienstleistungsschecks im „Gesicherten Bereich“ zu erfassen („Dienstleistungsschecks erfassen“). Die Erfassung der Dienstleistungsschecks muss vor bzw. zum Zeitpunkt der Einreichung erfolgen. Bei Bedarf vervollständigt PLUXEE die Informationen mit den übermittelten Angaben, sodass diese mit den Daten der eingereichten Dienstleistungsschecks ergänzt werden können.

3.4 DAS ZUGELASSENE UNTERNEHMEN erhält eine Rückerstattung der Dienstleistungsschecks der Region, für welche es angemeldet ist.
Die Rückerstattungsfrist hängt von der Region ab, für welche das ZUGELASSENE UNTERNEHMEN eine Rückerstattung beantragt:

  • Dienstleistungsschecks im Papierformat: 5 Werktage ab Eingang
  • Elektronische Dienstleistungsschecks: Für die Region Flandern 1 Werktag ab Eingabe. Für die Regionen Brüssel-Hauptstadt und Wallonie 2 Werktage nach Eingabe.

Diese Fristen gelten nur für Leistungen, für welche das ZUGELASSENE UNTERNEHMEN zum Zeitpunkt der Leistungserbringung eine Zulassung hatte. Wenn die Eingabe aufgrund eines fehlerhaften Einreichungsformular nicht konform ist (weil es beispielsweise nicht lesbar ist, zerrissen oder falsche Informationen enthält) oder weil es abgelaufene Dienstleistungsschecks beinhaltet oder Dienstleistungsschecks, die nicht den Angaben in Artikel 3.1 entsprechen oder Dienstleistungsschecks, die aus einer anderen Region stammen) dann haftet PLUXEE nicht in Bezug auf die Rückerstattungsfrist. PLUXEE erfasst diese Abweichungen im Verwaltungssystem für Dienstleistungsschecks.

Artikel 4: Eingabe von elektronischen Leistungen

DAS ZUGELASSENE UNTERNEHMEN kann ausnahmsweise Leistungen auf elektronischem Wege über seinem Gesicherten Bereich eingeben (wenn dies vergessen wurde oder die Haushaltshilfe sich nicht in der Lage dazu fühlt). Die Haushaltshilfe muss ihre Leistungen entweder telefonisch über das Festnetz unter der Nummer 0800/35.180 mitteilen oder per Mobiltelefon unter 02/547.54.97 oder über die App JobTracker 2.0. Das ZUGELASSENE UNTERNEHMEN haftet für die Genauigkeit der eingegebenen Daten. Das ZUGELASSENE UNTERNEHMEN ist verpflichtet, nicht mehr aktive Haushaltshilfen über den Gesicherten Bereich zu deaktivieren.

Artikel 5: Haftung

5.1 PLUXEE ist verpflichtet, den öffentlichen Auftrag sachgemäß für die ZUGELASSENEN UNTERNEHMEN auszuführen, basierend auf den Lastenheften der Vergabebehörden. Bei einer unsachgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags haftet PLUXEE gegenüber den Vergabebehörden und muss von den Vergabebehörden definierte Vertragsstrafen auf sich nehmen.
5.2 Insofern PLUXEE für die sachgemäße Ausführung seiner Pflichten von den ZUGELASSENEN UNTERNEHMEN abhängig ist, ist PLUXEE an eine Mittelverpflichtung gebunden.
5.3 SODEXO haftet in keinem Fall für Schäden, die den Haushaltshilfen oder Anwendern vom ZUGELASSENEN UNTERNEHMEN zugefügt werden. Das ZUGELASSENE UNTERNEHMEN haftet insbesondere auch für den Schutz seines IT-Systems und die sachgemäße Anwendung von IVR/APP durch das Unternehmen selbst sowie seine Mitarbeiter, die entsprechend informiert werden müssen, es sei denn, es besteht eine ursprüngliche Verbindung zwischen dem Schaden und Pluxee.

Artikel 6 : Recht auf geistiges Eigentum

Alle Informationen auf der Website, wie z. B., aber nicht ausschließlich, Texte, Zeichnungen, Bilder, Fotografien, Filme, Namen, Domainnamen, Marken, Logos, zugrunde liegende Software und andere Bestandteile der Website, einschließlich der grafischen Benutzeroberfläche, sind durch die geltenden Rechte des geistigen Eigentums geschützt, die Pluxee und/oder Dritten gehören.  "Rechte an geistigem Eigentum" bedeutet alle Rechte, die sich aus dem Patentrecht, dem Urheberrecht, den Geschäftsgeheimnissen, dem Markenrecht und allen anderen Eigentumsrechten ergeben, einschließlich aller Anträge, Erneuerungen, Erweiterungen.  Es ist verboten, und Sie stimmen dem zu, Dritten zu erlauben, die Informationen auf der Website zu kopieren, zu verkaufen, zu lizenzieren, zu verteilen, zu übertragen, zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, abgeleitete Werke zu erstellen, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, sie für irgendeinen Zweck zu nutzen

Artikel 7: Änderung der Allgemeinen Servicebedingungen

Bei gesetzlichen oder regulatorischen Änderungen oder einer Anpassung der Lastenhefte behält PLUXEE sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen einseitig anzupassen. In einem solchen Fall informiert PLUXEE das ZUGELASSENE UNTERNEHMEN.

Artikel 8: Datenschutz

8.1 Alle Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung der von der anderen Partei übermittelten Informationen und übermittelt keine Informationen an Dritte, es sei denn, dies ist notwendig oder vorgeschrieben.

8.2 Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der Vorgaben des Gesetzes vom 8. Dezember 1992 in Bezug auf Datenschutz und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und garantieren die Einhaltung der sich aus diesen Gesetzen ergebenden Pflichten sowie der Durchführungsverordnungen.

8.3 Das ZUGELASSENE UNTERNEHMEN garantiert insbesondere den Schutz der Daten in der App und vor allem der personenbezogenen Daten der hier zu sehenden Anwender. Das ZUGELASSENE UNTERNEHMEN setzt alles daran, um eine illegale Verbreitung der Daten zu vermeiden sowie einen selbst verschuldeten Verlust zu verhindern. Das ZUGELASSENE UNTERNEHMEN organisiert den Zugang zur App achtsam, indem dieser ausschließlich aktiven Haushaltshilfen vorbehalten ist. Nach Ablauf des Arbeitsvertrags einer Haushaltshilfe löscht das ZUGELASSEN UNTERNEHMEN den Zugang der Haushaltshilfe über den „Gesicherten Bereich“.

Artikel 9: Vertragsdaten

Die AFFILIATES-ABTEILUNG ist jeden Werktag von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Sie erreichen diesen Service unter der Telefonnummer 02 547 54 93 oder über das Kontaktformular unter der Rubrik „HILFE“ oben rechts auf dem Bildschirm.

DAS ZUGELASSENE UNTERNEHMEN muss seine Kontaktdaten im „Gesicherten Bereich“ speichern und muss immer sicherstellen, dass sie bei Bedarf angepasst werden (beispielsweise bei einem Umzug, einer neuen E-Mail-Adresse oder neuen Telefonnummer usw.).

Artikel 10: Allgemeine Bestimmungen

10.1 DAS ZUGELASSENE UNTERNEHMEN verzichtet auf die Anwendung seiner eigenen Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen, insofern diese auf die in den vorliegenden Allgemeinen Servicebedingungen aufgeführten Leistungen anwendbar sind, selbst wenn hier ausgeführt wird, dass nur seine Geschäftsbedingungen Anwendung finden.

10.2 Die Serviceleistung untersteht ausschließlich belgischem Recht.

10.3 Nur die Gerichte in Brüssel sind für Streitsachen zwischen PLUXEE und dem ZUGELASSENEN UNTERNEHMEN zuständig.